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zur Leistung

Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure; Beantragung der Eintragung

Für die Bauvorlageberechtigung eines Ingenieurs ist es grundsätzlich erforderlich, dass dieser in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen ist.

Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die entsprechende Liste.

Synonyme:

Lebenslagen: Anmeldepflichten, Befähigungs- und Sachkundenachweise, Weitere Register, Rollen und Verzeichnisse, Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin

Fristen:

  • für den Antragsteller: keine
  • für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete: