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Informationen

zur Leistung

Linienbedarfsverkehr; Beantragung einer Genehmigung

Linienbedarfsverkehr ist eine Form des Linienverkehrs und dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zuzuordnen. Beim Linienbedarfsverkehr werden Fahrgäste auf vorherige Bestellung ohne festen Linienweg zwischen bestimmten Einstiegs- und Ausstiegspunkten befördert. Die Beförderung erfolgt innerhalb eines festgelegten Gebietes und festgelegter Bedienzeiten. Beförderungsaufträge verschiedener Fahrgäste werden gebündelt ausgeführt. Bekannte Formen des Linienbedarfsverkehrs sind einige Formen von Rufbusverkehren oder Anrufsammeltaxiverkehren.

Das Unternehmen hat die Beförderungsentgelte und – bedingungen anzuwenden, die vom zuständigen kommunalen Aufgabenträger im Rahmen eines Nahverkehrsplans, eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags oder einer Vorabbekanntmachung festgelegt wurden.

Linienbedarfsverkehr unterliegt der Beförderungs-, Betriebs- und Tarifpflicht.

Weitere Auskünfte zum Linienbedarfsverkehr erteilt die örtlich zuständige Bezirksregierung.

Synonyme:

Lebenslagen: Anmeldepflichten

Autor: Super-Admin

Rechtsbehelf:

Erhebung eines Widerspruchs bei der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat.

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zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Das Rathaus hat vom 23. bis zum 27. Dezember 2024 geschlossen.

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