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zur Leistung

LIFE-Programm; Beantragung einer Förderung

Die EU fördert mit dem seit 1992 bestehenden LIFE-Programm (L' Instrument Financier pour l'Environnement) Maßnahmen im Umweltbereich. Das LIFE-Programm soll zu einer nachhaltigen Entwicklung und zur Erreichung der Ziele und Einzelziele der Strategie Europa 2020 und der einschlägigen Umwelt- und Klimastrategien und -pläne der Union beitragen.

Es gliedert sich in die Bereiche „Umwelt“ und „Klimapolitik“ mit insgesamt vier Teilprogrammen:

Der Bereich "Umwelt" umfasst zwei Teilprogramme:

  • Natur und Biodiversität;
  • Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität.

Der Bereich "Klimapolitik" umfasst zwei Teilprogramme

  • Klimaschutz und Klimaanpassung;
  • Energiewende.

Mittelempfänger

Öffentliche und/oder private Stellen, Akteure und Einrichtungen können Finanzmittel aus dem LIFE-Programm erhalten.

Synonyme: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Finanzierung, Förderung", geschützt, Habitate, Lebensraum, Lebensräume, Lebensräume, Schutzgebietsnetz, Vogelschutz, Habitate, LIFE-Natur-Programm, LIFE-Natur-Projekte, Naturschutz, Naturschutzgebiet, schützen, schützenswert, Schutzgebietsnetz, Umweltschutz, Vogelschutz, Vogelschutz-Richtlinie

Lebenslagen: Allgemeines, Förderprogramme, Förderungen der Europäischen Union, Förderungen nach Förderbereichen, Naturschutz, Artenschutz und Landschaftspflege, Öffentliche Förderung, Umwelt und Natur

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Fauna-Flora-Habitat-RichtlinieFinanzierung Förderung"geschütztHabitateLebensraumLebensräumeLebensräume, Schutzgebietsnetz, Vogelschutz, HabitateLIFE-Natur-ProgrammLIFE-Natur-ProjekteNaturschutzNaturschutzgebietschützenschützenswertSchutzgebietsnetzUmweltschutzVogelschutzVogelschutz-Richtlinie