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Informationen

zur Leistung

Leistungen zur sozialen Teilhabe in der gesetzlichen Unfallversicherung; Erhalt

Ist Ihre gleichberechtigte soziale Teilhabe infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit gefährdet, können Sie Leistungen zur sozialen Teilhabe erhalten.

Eine solche Gefährdung liegt vor, wenn die durch den Unfall oder die Berufskrankheit entstandenen körperlichen, seelischen oder Sinnesbeeinträchtigungen Ihre bisherige Teilhabe beeinträchtigen.

Ziel der Leistungen zur sozialen Teilhabe ist es, frühzeitig und mit allen geeigneten Mitteln Ihre selbstbestimmte Teilhabe zu fördern, damit Sie ein möglichst unabhängiges, eigenständiges und eigenverantwortliches soziales Leben führen können.

Leistungen zur sozialen Teilhabe umfassen Leistungen für die Bereiche Familie, Freizeit, Kultur, Sport und Erholung, Kommunikation, Wohnen und Mobilität.

Geeignete und erforderliche Maßnahmen wählen Sie gemeinsam mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus.

Bei der Auswahl Ihrer Leistung werden insbesondere Ihre persönliche Lebenssituation, Ihr Alter und Ihr Geschlecht, Ihre familiären Verhältnisse, Ihre religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse sowie bei Müttern, Vätern und Kindern mit Behinderung deren besondere Bedürfnisse berücksichtigt.

Leistungen zur sozialen Teilhabe werden in der Regel als Sachleistungen erbracht. In Ausnahmefällen ist die Erbringung als Geldleistung in Form des Persönlichen Budgets möglich. Mithilfe des Persönlichen Budgets soll Ihre Selbstbestimmung gefördert werden.

Synonyme: Assistenz, Behinderung, Berufsgenossenschaft, Bildung, Erholungsaufenthalt, Förderung der Verständigung, gesetzliche Unfallversicherung, Haushaltshilfe, Kinderbetreuung, Kraftfahrzeughilfe, Peer-Beratung, Rehabilitationssport, Teilhabe, Unfall, Unfallkasse, Unfallversicherungsträger öffentlicher Hand, Wohnungshilfe

Lebenslagen: Unfall

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

Online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden (für Versicherte)

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

AssistenzBehinderungBerufsgenossenschaftBildungErholungsaufenthaltFörderung der Verständigunggesetzliche UnfallversicherungHaushaltshilfeKinderbetreuungKraftfahrzeughilfePeer-BeratungRehabilitationssportTeilhabeUnfallUnfallkasseUnfallversicherungsträger öffentlicher HandWohnungshilfe