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zur Leistung
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Die Reha-Nachsorgeangebote der Rentenversicherung unterstützen Sie dabei, die Kenntnisse aus der medizinischen Reha und Fertigkeiten in Ihrem Lebensumfeld zu erproben und umzusetzen.
Dadurch sollen Sie Ihren Alltag besser bewältigen und an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren können. Die Reha-Nachsorge trägt dazu bei, den Erfolg der vorangegangenen Leistung zu sichern.
Die Reha-Nachsorge ist möglichst nahe an Ihrem Wohnort und berufsbegleitend.
Es stehen Ihnen komplexe (multimodal) und weniger komplexe (unimodale) Nachsorgeangebote zur Verfügung:
Die Nachsorgeangebote erbringen deutschlandweit zugelassene Anbieter, so zum Beispiel Reha-Einrichtungen, Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Suchtberatungsstellen. Über das Suchportal für Nachsorgeangebote der Rentenversicherung und zugelassene Nachsorge-Anbieter können Sie mit Ihrer Postleitzahl nach einem wohnortnahen Anbieter suchen.
Für Ihre Teilnahme an einer Reha-Nachsorge kann Ihnen auf Antrag eine Fahrkostenpauschale pro Termin in Höhe von 5,00 EUR erstattet werden.
Sie müssen nichts zuzahlen. Ihre Teilnahme an einer Reha-Nachsorge ist freiwillig.
Die Rentenversicherung erbringt keine Reha-Nachsorge, wenn
Sie können nach einer abgeschlossenen medizinischen Reha eine Nachsorge auch in Anspruch nehmen, wenn Sie
Synonyme: Deutsche Rentenversicherung, Leistungen zur Nachsorge, Leistungen zur Teilhabe, Medizinische Rehabilitation, Nachgehende Leistungen, Nachsorgeleistungen, Reha-Nachsorge, Rentenversicherung
Lebenslagen: Krankheiten und Heilung
Autor: Super-Admin
Sie können nach einem Nachsorgeanbieter online suchen.
Die Rentenversicherung finanziert Nachsorgeleistungen über einen Zeitraum von höchstens 12 Monaten im Anschluss an eine medizinische Reha.
Es gibt keine Rechtsbehelfe, da die Teilnahme freiwillig ist.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/leistungen-zur-nachsorge-in-der-gesetzlichen-rentenversicherung-beantragung/ zuletzt geändert: 23.11.2024 00:31:09
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