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zur Leistung

Lebensmittelunternehmer; Meldung von Betrieben zur Registrierung

Lebensmittelunternehmen sind alle Unternehmen, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen. Lebensmittelunternehmer sind verpflichtet, die ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe und wichtige Änderungen bei den Tätigkeiten sowie Betriebsschließungen zu melden. Dies gilt für alle Betriebe, die auf einer der Stufen der Verarbeitung, Produktion oder dem Vertrieb von Lebensmitteln tätig sind.

Die Registrierung erfolgt bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.

Lebensmittelunternehmen sind zum Beispiel:

  • Aufsteller von Lebensmittelautomaten
  • Bäckereien
  • Cafés
  • Einzelhandelsgeschäfte, die im Sortiment Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel führen
  • Eisdielen
  • Erzeuger von Lebensmitteln tierischer Herkunft
  • Fischerei-, Krusten-, Schalen- und Weichtierbetriebe
  • Gaststätten
  • Großhändler, Transporteure, Importeure und Exporteure von Lebensmitteln
  • Imbisse
  • Kioske
  • Konditoreien
  • Küchen und Kantinen (auch alle Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung)
  • landwirtschaftliche Betriebe zur Aufzucht oder Haltung von Lebensmittel liefernden Tieren
  • Lebensmittel-Makler (zum Beispiel per Internet)
  • Milchbars
  • Milchverarbeitungsbetriebe
  • Mini-Märkte
  • mobiler Lebensmittelhandel einschließlich Verkaufsfahrzeuge
  • Primärerzeuger von pflanzlichen Lebensmitteln, wie zum Beispiel Obst, Gemüse, Getreide, Kräuter
  • Tafeln
  • Tankstellen mit Lebensmittelverkauf
  • Transporteure von Lebensmitteln
  • Veranstaltungen mit Verpflegung
  • Partyservice und Catering

Synonyme:

Lebenslagen: Anmeldepflichten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Fristen:

  • Die Registrierung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
  • Wesentliche Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten sind unverzüglich zu melden.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: