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Lebensmittel; Beantragung eines Konsultationsverfahrens für neuartige Lebensmittel

In der Europäischen Union (EU) dürfen Lebensmittel grundsätzlich ohne vorherige Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Eine Ausnahme bilden die neuartigen Lebensmittel, auch "Novel Foods" genannt. Diese müssen vor dem Inverkehrbringen zunächst gesundheitlich bewertet und zugelassen werden.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Lebensmittel als Novel Food einzustufen ist, können Sie zu dieser Frage die zuständige Behörde des EU-Mitgliedstaats konsultieren, in dem Sie das Lebensmittel zuerst auf den Markt bringen wollen. In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zuständig.

Mit Ihrem Antrag zur Einleitung eines solchen Konsultationsverfahrens benötigt das BVL von Ihnen Unterlagen und Angaben, aus denen unter anderem die Herstellung, Zusammensetzung und geplante Verwendung Ihres Lebensmittels hervorgehen. Im Antrag können Sie um vertrauliche Behandlung Ihrer übermittelten Informationen zum Lebensmittel ersuchen, wenn deren Weitergabe Ihrer Wettbewerbsposition schaden kann.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag an das BVL allein das Konsultationsverfahren einleitet, in welchem das BVL beurteilt, ob Ihr Lebensmittel als Novel Food einzustufen ist. Die eigentliche Zulassung für das Inverkehrbringen eines neuartigen Lebensmittels müssen Sie separat bei der Europäischen Kommission beantragen.

Um den Novel Food-Status festzustellen, konsultiert das BVL die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer und tauscht sich mit den Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Kommission aus. Wenn Sie Ihre Antragsunterlagen in englischer Sprache einreichen, beschleunigt dies das Verfahren, da diese vor der Weiterleitung an die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten nicht mehr übersetzt werden müssen.

Synonyme: BVL, Einstufung, Empfängermitgliedstaat, Konsultationsverfahren, Lebensmittel, Neuartige Lebensmittel, Novel Food, Novel Food-Verordnung, Verkehrsfähigkeit

Lebenslagen: Vermarktung von Produkten und Leistungen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Zukünftig können Sie bei uns auch mehr und mehr Behördengänge direkt online erledigen.

Konsultationsverfahren für neuartige Lebensmittel online beantragen

Fristen:

Nachdem das BVL Ihnen das Ergebnis des Konsultationsverfahrens per Bescheid mitgeteilt hat, haben Sie 1 Monat Zeit Widerspruch einzulegen.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht. Weitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung im Widerspruchsbescheid.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

BVLEinstufungEmpfängermitgliedstaatKonsultationsverfahrenLebensmittelNeuartige LebensmittelNovel FoodNovel Food-VerordnungVerkehrsfähigkeit