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Lebensmittel aus einem Mitgliedstaat der EU; Beantragung einer Allgemeinverfügung

Lebensmittel, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union im Verkehr befinden, dürfen grundsätzlich in andere Mitgliedstaaten eingeführt und dort verkauft werden, auch wenn sie den nationalen Vorschriften nicht entsprechen. In Deutschland gilt hierbei folgende Einschränkung: Weicht Ihr Produkt von den deutschen Vorschriften zum Gesundheitsschutz ab, benötigen Sie eine Allgemeinverfügung. Diese beantragen Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

In Ihrem Antrag müssen Sie Ihr Erzeugnis beschreiben und mitteilen, worin es von den Vorschriften abweicht. Das BVL kann Allgemeinverfügungen nur für gesundheitlich unbedenkliche Erzeugnisse erlassen. Das BVL prüft diesen Punkt mithilfe Ihrer Nachweise zur Rezeptur des Erzeugnisses. Zudem bezieht das BVL wissenschaftliche Bewertungen weiterer Behörden ein, zum Beispiel des Bundesinstituts für Risikobewertung.

Allgemeinverfügungen des BVL gelten nicht nur für das jeweilige Einzelerzeugnis, sondern zudem für alle rezepturgleichen Erzeugnisse, die aus der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) eingeführt werden. Somit ist eine Allgemeinverfügung immer nur von dem Unternehmen zu beantragen, das als erstes das betreffende Erzeugnis nach Deutschland einführen möchte. Erlassene Allgemeinverfügungen werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Synonyme: Allgemeinverfügung, Angereicherte Lebensmittel, EU-Mitgliedsstaat, Import, Inverkehrbringen, Lebensmittel, Lebensmittelsicherheit, Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, LFGB, Verbringen, Warenverkehrsfreiheit

Lebenslagen:

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

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Allgemeinverfügungen für Lebensmittel nach § 54 LFGB online beantragen

Rechtsgrundlagen:

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht. Weitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung im Widerspruchsbescheid.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

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Synonyme:

AllgemeinverfügungAngereicherte LebensmittelEU-MitgliedsstaatImportInverkehrbringenLebensmittelLebensmittelsicherheitLebensmittel- und FuttermittelgesetzbuchLFGBVerbringenWarenverkehrsfreiheit