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zur Leistung

Lebensbescheinigung zur Vorlage im Ausland; Beantragung einer Bestätigung

Eine Lebensbescheinigung bestätigt, dass der Rentenempfänger in Bayern gemeldet und noch am Leben ist. Sie wird häufig für Renten- oder Betriebsrentenansprüche aus dem Ausland benötigt.

Personen, die von einem ausländischen Renten- oder Unfallversicherungsträger oder einer ausländischen Betriebsrentenkasse eine Rente beziehen, werden von diesen aufgefordert, eine Lebensbescheinigung einzureichen.

Die betroffenen Rentenempfänger erhalten zu diesem Zweck ein Formular übersandt, das ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben und mit der amtlichen Bestätigung an den ausländischen Renten- oder Unfallversicherungsträger oder die ausländische Betriebsrentenkasse zurückgesandt werden muss. Diese amtliche Bestätigung nehmen die Gemeinden vor.

Synonyme:

Lebenslagen: Dokumente

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) vom 8. Dezember 2006 (GVBl. S. 942) BayRS 86-7-A/G

Artikel 67 AGSG

Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004

Artikel 76 VO (EG) 883/2004

Fristen:

Die Fristen der anfordernden Stelle sind zu beachten.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: