Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Landwirtschaftliche Unfallversicherung; Anmeldung eines Unternehmens

Die landwirtschaftliche Unfallversicherung versichert:

  • Unternehmerinnen und Unternehmer
    • selbständige Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft oder des Gartenbaus eingeschlossen
  • mitarbeitende Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner
  • Beschäftigte und
  • mitarbeitende Familienangehörige

Die Unfallversicherung gilt für Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.
Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die Anmeldung sowie die Zahlung des Beitrags verantwortlich. Für die Anmeldung müssen Sie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) folgendes mitteilen:

  • Art und den Gegenstand des Unternehmens
  • Eröffnungstag oder den Tag der Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten für das Unternehmen und
  • Unternehmenssitz

Folgende Unternehmen gehören in den Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG), die Teil der SVLFG ist:

  • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich:
    • des Garten- und Weinbaues
    • der Fischzucht
    • der Teichwirtschaft
    • der Seen-, Bach- und Flussfischerei (Binnenfischerei)
    • der Imkerei sowie
    • der den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienenden Landschaftspflege
  • Land- und forstwirtschaftliche Lohnunternehmen
  • Tierhaltungsunternehmen ohne Bodenbewirtschaftung
  • Garten und Landschaftsbauunternehmen sowie Unternehmen der Gartenpflege
  • Jagdunternehmen
  • Unternehmen der privaten Park- und Gartenpflege

Wenn Sie Ihr Unternehmen bei dem örtlich zuständigen Gewerbeamt anmelden, ist in der Regel keine separate Anmeldung zur Unfallversicherung nötig. Die Gewerbeanmeldung wird automatisch an die Unfallversicherung weitergeleitet.
Unternehmerinnen und Unternehmer landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher und gärtnerischer Unternehmen sind nach dem Gesetz bei der LBG pflichtversichert.
Hinweis: Für Ihr Unternehmen ist immer nur ein Unfallversicherungsträger zuständig, auch wenn Ihr Unternehmen Bestandteile in unterschiedlichen Branchen hat. Maßgeblich ist der Unternehmensschwerpunkt. Es besteht kein Wahlrecht.

Synonyme: Anmeldung zur Berufsgenossenschaft, Anmeldung zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, Arbeitgeber, Berufsgenossenschaft, Betrieb anmelden, Existenzgründung anmelden, Firma anmelden, Freiberufliche Tätigkeit anmelden, gesetzliche Unfallversicherung, Gewerbe anmelden, Meldung zur Unfallversicherung, Neuanmeldung Unternehmen, selbständige Tätigkeit anmelden, Sozialversicherung Landwirtschaft Forsten Gartenbau, Start-Up anmelden, SVLFG, Unternehmensgründung melden

Lebenslagen: Andere Versicherungen für Unternehmer, Schritt in die Selbständigkeit, Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen der Beschäftigten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können ein Unternehmen bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft online anmelden.

SVLFG-Portal - Anmeldung von Unternehmen bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

ab Start des Unternehmens oder der Tätigkeit

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid des Unfallversicherungsträgers.
  • Klage vor dem Sozialgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Anmeldung zur BerufsgenossenschaftAnmeldung zur landwirtschaftlichen BerufsgenossenschaftArbeitgeberBerufsgenossenschaftBetrieb anmeldenExistenzgründung anmeldenFirma anmeldenFreiberufliche Tätigkeit anmeldengesetzliche UnfallversicherungGewerbe anmeldenMeldung zur UnfallversicherungNeuanmeldung Unternehmenselbständige Tätigkeit anmeldenSozialversicherung Landwirtschaft Forsten GartenbauStart-Up anmeldenSVLFGUnternehmensgründung melden

Das Rathaus hat vom 23. bis zum 27. Dezember 2024 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe und erholsame Feiertage!