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Die landwirtschaftliche Unfallversicherung versichert:
Die Unfallversicherung gilt für Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.
Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die Anmeldung sowie die Zahlung des Beitrags verantwortlich. Für die Anmeldung müssen Sie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) folgendes mitteilen:
Folgende Unternehmen gehören in den Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG), die Teil der SVLFG ist:
Wenn Sie Ihr Unternehmen bei dem örtlich zuständigen Gewerbeamt anmelden, ist in der Regel keine separate Anmeldung zur Unfallversicherung nötig. Die Gewerbeanmeldung wird automatisch an die Unfallversicherung weitergeleitet.
Unternehmerinnen und Unternehmer landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher und gärtnerischer Unternehmen sind nach dem Gesetz bei der LBG pflichtversichert.
Hinweis: Für Ihr Unternehmen ist immer nur ein Unfallversicherungsträger zuständig, auch wenn Ihr Unternehmen Bestandteile in unterschiedlichen Branchen hat. Maßgeblich ist der Unternehmensschwerpunkt. Es besteht kein Wahlrecht.
Synonyme: Anmeldung zur Berufsgenossenschaft, Anmeldung zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, Arbeitgeber, Berufsgenossenschaft, Betrieb anmelden, Existenzgründung anmelden, Firma anmelden, Freiberufliche Tätigkeit anmelden, gesetzliche Unfallversicherung, Gewerbe anmelden, Meldung zur Unfallversicherung, Neuanmeldung Unternehmen, selbständige Tätigkeit anmelden, Sozialversicherung Landwirtschaft Forsten Gartenbau, Start-Up anmelden, SVLFG, Unternehmensgründung melden
Lebenslagen: Andere Versicherungen für Unternehmer, Schritt in die Selbständigkeit, Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen der Beschäftigten
Autor: Super-Admin
Sie können ein Unternehmen bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft online anmelden.
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