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Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist der zuständige Unfallversicherungsträger der Unternehmen der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und des Gartenbaus.
Wenn Sie Ihr Unternehmen einstellen, müssen Sie die SVLFG als zuständigen Unfallversicherungsträger informieren.
Mit der Einstellung endet die Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung.
Synonyme: Abmeldung zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, Aufgabe der Flächenbewirtschaftung, Berufsgenossenschaft abmelden, Berufsgenossenschaft kündigen, Betriebsaufgabe, Einstellung des Unternehmens, Flächeneinstellung, gesetzliche Unfallversicherung, Gewerbe abmelden, Gewerbeabmeldung, Pachtrückgabe, Sozialversicherung Landwirtschaft Forsten Gartenbau, SVLFG, Unternehmen abmelden, Unternehmensabmeldung
Lebenslagen: Andere Versicherungen für Unternehmer, Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen der Beschäftigten
Autor: Super-Admin
Wenn Sie Ihr land- und forstwirtschaftliches oder gärtnerisches Unternehmen einstellen, müssen Sie dies der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau melden. Über das Service-Portal der SVLFG können Sie das online erledigen.
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