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Wenn Sie sich von der Versicherungspflicht bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse befreien lassen wollen, müssen Sie einen Antrag stellen Alle Versicherten der Landwirtschaftlichen Alterskasse sind antragsberechtigt:
Voraussetzung ist, dass Sie außerhalb der Landwirtschaft erzieltes Erwerbseinkommen von mehr als dem Zwölffachen der Mini-Job-Grenze jährlich regelmäßig beziehen.
Als Erwerbseinkommen gilt der regelmäßige Bezug von:
Das Erwerbseinkommen gilt als regelmäßig, wenn monatliches Einkommen über der Mini-Job-Grenze liegt. Bei Selbständigen ist das zu versteuernde, jährliche Einkommen zu Grunde zu legen.
Die folgenden Einkünfte gelten als außerlandwirtschaftliches Einkommen:
Arbeitsentgelt
Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einem Beschäftigungsverhältnis. Dabei ist es gleichgültig,
Bei der Tätigkeit naher Angehöriger ist die tatsächliche arbeitsrechtliche Stellung entscheidend. Das betrifft mitarbeitenden Familienangehörige sowie Ehepartnerinnen und -partner im landwirtschaftlichen Betrieb. Geht die Mitarbeit über die reine familienhafte Mithilfe hinaus, handelt es sich um ein Beschäftigungsverhältnis. Bei der Befreiung von der Versicherungspflicht zur Alterskasse kommt es darauf an, in welcher Höhe Arbeitsentgelt tatsächlich bezogen wird.
Arbeitseinkommen
Arbeitseinkommen ist der Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit (durch das Finanzamt nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelt). Hierunter fallen zum Beispiel die Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit aus einem Gewerbe (zum Beispiel Hotel oder Handwerksbetrieb) oder als Arzt oder Rechtsanwalt.
Vergleichbares Einkommen
Vergleichbare Einkommen sind insbesondere:
Erwerbsersatzeinkommen
Erwerbsersatzeinkommen sind Leistungen, die Erwerbseinkommen ersetzen (aufgrund oder in entsprechender Anwendung öffentlich-rechtlicher Vorschriften). Es ist zu unterscheiden zwischen kurzfristigem und langfristigem Erwerbsersatzeinkommen.
Zum kurzfristigen Erwerbsersatzeinkommen zählen zum Beispiel:
Zum langfristigen Erwerbsersatzeinkommen zählen zum Beispiel:
Nicht berücksichtigungsfähige Einkünfte
Bei folgenden Einnahmen ist eine Befreiung unabhängig von deren Höhe nicht möglich:
Die Befreiung beginnt in der Regel, sobald die Befreiungsvoraussetzungen vorliegen. Dazu müssen Sie den Antrag innerhalb von 3 Monaten stellen. Wenn Sie den Antrag später stellen, gilt die Befreiung frühestens ab dem Tag, an dem Sie die beantragen.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau kann Ihre Versicherungspflicht auch für die Vergangenheit feststellen.
Die Befreiung endet, sobald die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Wenn die Befreiungsvoraussetzungen wegfallen oder ein weiterer Befreiungsgrund vorliegt, müssen Sie dies sofort melden.
Synonyme: als Mitarbeitender Familienangehöriger, Alterssicherung der Landwirte, Befreiung, Befreiungsantrag, Befreiung von der Versicherungspflicht, Befreiung wegen Arbeitseinkommen, Befreiung wegen Arbeitsentgelt, Befreiung wegen außerlandwirtschaftlichen Einkommens, Befreiung wegen Erwerbsersatzeinkommen, Landwirtschaftliche Alterskasse, SVLFG, von Versicherungspflicht, von Versicherungspflicht als Landwirt, von Versicherungspflicht als Unternehmer
Lebenslagen: Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen der Beschäftigten, Steuern und Sozialabgaben
Autor: Super-Admin
Das Serviceportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Dienstleistungen der SVLFG online in Anspruch zu nehmen und sie zu kontaktieren.
Die Befreiung beginnt, sobald die Befreiungsvoraussetzungen vorliegen, wenn Sie den Antrag innerhalb von 3 Monaten stellen.
Bei späterer Antragsstellung beginnt die Befreiung frühestens ab dem Tag, an dem Sie den Antrag stellen.
Bei Feststellung der Versicherungspflicht für die Vergangenheit beginnt die Frist mit Bekanntgabe des Bescheides über diese Versicherungspflicht.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/landwirtschaftliche-alterskasse-beantragung-der-befreiung-von-der-versicherungspflicht-bei-einkommen-ausserhalb-der-landwirtschaft/ zuletzt geändert: 26.10.2024 00:38:45
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