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zur Leistung

Berufsausbildung Landwirt/Landwirtin; Beantragung der Zulassung zur Abschlussprüfung

Prüfungsanforderungen

Die Prüfungsanforderungen der einzelnen Prüfungsbereiche, sowie den Ausbildungsrahmenplan finden Sie in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt / zur Landwirtin.

Die Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt. Den Zeitrahmen legt die zuständige Stelle fest.

Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf

  • die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
  • den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.

Die Abschlussprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen betrieblichen Teil.

Die schriftliche Prüfung wird in den nachfolgenden Prüfungsfächern an einem Tag durchgeführt. Es müssen hierbei Fragen und Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen beantwortet werden:

  • Pflanzenproduktion: 90 Minuten
  • Tierproduktion: 90 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 90 Minuten

In der betrieblichen Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er betriebliche Zusammenhänge versteht und die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse praxisbezogen anwenden und übertragen kann. In insgesamt höchstens sieben Stunden soll er je eine Prüfungsaufgabe aus der Pflanzenproduktion und aus der Tierproduktion bearbeiten.

Mit der Antragstellung auf Zulassung zur Abschlussprüfung kann der Prüfling sowohl in der Pflanzen- als auch in der Tierproduktion 2 Betriebszweige zur betrieblichen Prüfung auswählen.

Die Zulassung zur Abschlussprüfung muss bei der zuständigen Regierung beantragt werden. Zuständig ist die Regierung in deren Zuständigkeitsbereich sich z. B. der Ausbildungsbetrieb befindet:

  • für Auszubildende ist der Ort ihres Ausbildungsbetriebes maßgeblich
  • für Auszubildende der Hochschule-Dual Weihenstephan ist als Ort "Pfaffenhofen a.d. Ilm" maßgeblich, d.h. Zuständigkeit der Regierung von Oberbayern
  • für Auszubildende der Hochschule-Dual am Studienort Triesdorf ist als Ort "Triesdorf" maßgeblich, d.h. Zuständigkeit der Regierung von Mittelfranken
  • für Prüfungsbewerber, die am Bildungsprogramm Landwirt teilnehmen, ist der Ort des Ergänzungsseminares maßgeblich
  • für Prüfungsbewerber, welche eine Zulassung aufgrund ihrer Praxiszeit ohne Teilnahme am Bildungsprogramm Landwirt anstreben, ist der Wohnort maßgeblich

Synonyme: Landwirt, Landwirtin, Landwirtschaft

Lebenslagen: Betriebliche Ausbildung, Betriebliche Berufsausbildung

Autor: Super-Admin

Fristen:

Der Antrag muss bis zum 31. Dezember des Vorjahres der Abschlussprüfung gestellt werden.

Rechtsbehelf:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

LandwirtLandwirtinLandwirtschaft