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zur Leistung

Berufsausbildung Landwirt/Landwirtin; Beantragung der Prüfung der Eignung als Ausbilder/Ausbilderin

Zur Sicherung der Ausbildungsqualität und zum Schutz der jungen Auszubildenden, darf die Ausbildung zum Landwirt bzw. zur Landwirtin nur durch fachlich und persönlich geeignete Ausbilder/Ausbilderinnen durchgeführt werden.

Die Prüfung der Eignung erfolgt durch die zuständige Regierung.

Synonyme: Landwirt, Landwirtin, Landwirtschaft

Lebenslagen: Betriebliche Ausbildung, Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin