Informationen
zur Leistung
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Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern. Damit unterstützt die Bayerische Staatsregierung pflegebedürftige Menschen auf ganz besondere Weise: Mit dem Geld können sie sich selbst etwas Gutes oder den Menschen, die sich täglich um Sie kümmern, eine Anerkennung zukommen lassen. Die Entscheidung über die Verwendung des Geldes obliegt den pflegebedürftigen Menschen.
Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro im Jahr und soll das Selbstbestimmungsrecht der pflegebedürftigen Menschen über die Gestaltung ihres Alltags hinaus stärken. Es dient nicht der Deckung des notwendigen pflegerischen Bedarfs, von Teilhabebedarfen oder der Existenzsicherung und wird deshalb nicht auf Leistungen zur Deckung des pflegerischen Bedarfs und von Teilhabebedarfen sowie auf existenzsichernde Sozialleistungen angerechnet.
Das Landespflegegeld wird einkommensunabhängig gewährt. Es ist steuerfrei.
Beachten Sie: Wenn Ihnen bereits Landespflegegeld bewilligt wurde, müssen Sie keinen neuen Antrag auf Landespflegegeld stellen. Der Erstantrag wirkt für die folgenden Pflegegeldjahre fort, solange er nicht zurückgenommen wird.
Synonyme: Pflege
Lebenslagen: Betreuung, Erleichterungen und Hilfen für behinderte Menschen, Finanzielle und sonstige Hilfen
Autor: Super-Admin
Sie können das Landespflegegeld auch online beantragen. Für die Online-Antragstellung müssen Sie sich über die BayernID mit dem neuen Personalausweis registrieren bzw. anmelden. Dazu benötigen Sie den neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät und die AusweisApp2.
Der Antrag ist bis zum Ablauf von drei Monaten nach dem Ende des jeweiligen Pflegegeldjahres (1. Oktober eines Jahres bis zum 30. September des Folgejahres) einzureichen.
Zur Fristwahrung muss der Antrag auch unvollständig oder formlos (nicht per E-Mail) gestellt werden.
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