Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Laienhelfer; Beantragung einer Förderung für die Betreuung von psychisch Kranken

Zweck

Mit der Zuwendung soll psychisch Kranken eine Teilnahme an den Abläufen des normalen Lebens erleichtert und Vorurteile abgebaut werden.

Gegenstand

Gefördert werden Aufwendungen, die den Laienhelfern im Zusammenhang mit der Betreuung psychisch Kranker entstehen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind grundsätzlich die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen.

Zuwendungsfähige Kosten

Je Laienhelfer wird eine Kostenpauschale gewährt.

Art und Höhe

Der Zuschuss wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Die Kostenpauschale wird als Zuschuss gewährt und beträgt je Laienhelfer bis zu 155 Euro pro Jahr.

Synonyme: Beratung und Hilfe für psychisch Kranke, Bürgerhelfer, Laienhilfe

Lebenslagen: Betreuung, Ehrenamt und Bürgerschaftliches Engagement, Finanzielle und sonstige Hilfen, Förderungen auf Landesebene

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Anträge für das laufende Jahr sind bis zum 1. März des laufenden Jahres zu stellen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Beratung und Hilfe für psychisch KrankeBürgerhelferLaienhilfe