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Mit der Zuwendung soll psychisch Kranken eine Teilnahme an den Abläufen des normalen Lebens erleichtert und Vorurteile abgebaut werden.
Gefördert werden Aufwendungen, die den Laienhelfern im Zusammenhang mit der Betreuung psychisch Kranker entstehen.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen.
Je Laienhelfer wird eine Kostenpauschale gewährt.
Der Zuschuss wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Die Kostenpauschale wird als Zuschuss gewährt und beträgt je Laienhelfer bis zu 155 Euro pro Jahr.
Synonyme: Beratung und Hilfe für psychisch Kranke, Bürgerhelfer, Laienhilfe
Lebenslagen: Betreuung, Ehrenamt und Bürgerschaftliches Engagement, Finanzielle und sonstige Hilfen, Förderungen auf Landesebene
Autor: Super-Admin
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
IV 5/5545-1/1/97; AllMBl. 1997 S. 933 und AllMBl. 2001 S. 372;, 8113.1-G
Anträge für das laufende Jahr sind bis zum 1. März des laufenden Jahres zu stellen.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/laienhelfer-beantragung-einer-foerderung-fuer-die-betreuung-von-psychisch-kranken/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:39:58
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