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Ist Ihre Pflege vorübergehend zu Hause nicht möglich, können Sie für kurze Zeit in einer vollstationären Pflegeeinrichtung versorgt werden.
Kurzzeitpflege ist zum Beispiel möglich
Die Pflegekasse zahlt bis zu 8 Wochen stationäre Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr.
Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für die Betreuung sowie die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege von bis zu 1.774 EUR im Kalenderjahr. Dieser Betrag kann um bis zu 1.612 EUR aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege auf insgesamt bis zu 3.386 EUR erhöht werden. (Stand: 2024)
Sie können die Mittel für die Kurzzeitpflege also mit noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege kombinieren. Die Verhinderungspflege findet zuhause statt beziehungsweise ist in verschiedener Weise möglich, während die Kurzzeitpflege zu Hause nicht möglich ist.
Während der Kurzzeitpflege wird Ihnen die Hälfte des bisher gezahlten anteiligen Pflegegeldes weitergezahlt. Für den ersten und letzten Tag wird das volle Pflegegeld gezahlt.
Darüber hinaus können Sie ebenfalls den Entlastungsbetrag für Kosten im Zusammenhang mit der Kurzzeitpflege verwenden, beispielsweise, um die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu finanzieren. Im Übrigen sind die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und gegebenenfalls Investitionskosten selbst zu tragen.
Die Kurzzeitpflege erfolgt in der Regel in einer dafür zugelassenen Einrichtung. Eine Übersicht erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.
In begründeten Einzelfällen besteht der Anspruch auf Kurzzeitpflege bei zu Hause gepflegten Pflegebedürftigen auch in geeigneten Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer von den Pflegekassen zur Kurzzeitpflege zugelassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar erscheint.
Synonyme: Entlastungsbetrag, Krisensituation, Kurzzeitpflege, nach Krankenhausaufenthalt, Pflege, Pflegegrad, Pflegeheim, Pflegekasse, Pflegeversicherung, Vollstationäre Pflege
Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung, Pflegeversicherung
Autor: Super-Admin
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