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Wenn Sie keine Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats haben, brauchen Sie nicht zwangsläufig einen deutschen Aufenthaltstitel, um hier zu forschen.
Im Rahmen der EU-Mobilität können Sie mit einem Aufenthaltstitel eines EU-Mitgliedstaats zu Forschungszwecken nach Deutschland einreisen und für eine bestimmte Zeit forschen. Sie brauchen dafür keinen weiteren Aufenthaltstitel. Ausnahme: Irland und Dänemark
Die kurzfristige Mobilität erlaubt es Ihnen bis zu 180 Tage in einem Zeitraum von 360 Tagen in Deutschland zu forschen.
Die Bedingungen der Mobilität sind EU-weit in der Research und Studies (REST) Richtlinie festgelegt.
Die aufnehmende Einrichtung muss Ihren Aufenthalt vorher beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mitteilen. Das BAMF stellt eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Einreise und zum Aufenthalt im Rahmen der EU-Mobilität aus. Familienangehörige von kurzfristig mobilen Forschenden werden ebenfalls auf der Bescheinigung aufgeführt.
Synonyme: EU-Mobilität, Europaweit forschen, Forschungsaufenthalt Deutschland REST, Forschungsaufenthalt in Deutschland, Kurzfristige Mobilität, Mobilität in der EU, Mobilität mitteilen, Mobilität Nationale Kontaktstelle, Mobilitätsmitteilung, Mobilitätsmitteilung zu Forschungszwecken, MoNa
Lebenslagen: Anmeldepflichten
Autor: Super-Admin
Die MoNa-Fachanwendung ermöglicht Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen digital und medienbruchfrei Mobilitätsmitteilungen an das BAMF zu übermitteln.
Die Mitteilung hat zu erfolgen, sobald die Absicht des Forschenden, in Deutschland zu forschen, bekannt ist, und muss jedenfalls vor der Einreise des Forschenden in das Bundesgebiet vollständig eingegangen sein. Kurzfristig mobile Forschende dürfen bereits nach Zugang der vollständigen Mitteilung beim BAMF einreisen und mit der Forschung beginnen.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/kurzfristige-mobilitaet-zu-forschungszwecken-mitteilung-des-aufenthalts-durch-die-aufnehmende-forschungseinrichtung/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:39:55
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