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zur Leistung

Kulturelle Einrichtungen und Aufgaben; Beantragung einer Förderung für Projekt im Inland

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert kulturelle Einrichtungen und Projekte von nationaler Bedeutung. Ziel der Förderung ist, national bedeutsame und das nationale Kulturerbe prägende Kultureinrichtungen in Ostdeutschland bei der angemessenen und zeitgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert außerdem Maßnahmen, die dazu dienen, die von der Bundesrepublik Deutschland durch den Beitritt zur Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen übernommenen Verpflichtung zum Schutz und zur Pflege derer zu erfüllen.

Gefördert werden insbesondere:

  • Projekte national bedeutender Kultureinrichtungen in Ostdeutschland:
    • kulturelle Projekte von nationaler Bedeutung, wie Jubiläen, Ausstellungen oder modellhafte Vermittlungsangebote
    • Maßnahmen zum Erhalt, Ausbau und Modernisierung von Kultureinrichtungen, insbesondere in den Bereichen museale Ausstattung sowie gegebenenfalls Sanierungs- und Baumaßnahmen
    • Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Bilanz, insbesondere des ressourcen- und klimaschonenden Betriebs von Kultureinrichtungen (Nachhaltigkeit)
    • Digitalisierungsmaßnahmen von Kultureinrichtungen (insbesondere zwecks Veröffentlichung von überregional bedeutenden Sammlungsbeständen in der Deutschen Digitalen Bibliothek)
    • Maßnahmen zur Erhöhung der öffentlichen Ausstrahlung von Kultureinrichtungen
    • Maßnahmen zur Stärkung der kulturellen Teilhabe, Barrierefreiheit und Gendergerechtigkeit
    • Maßnahmen zur Vernetzung und andere Kooperationsvorhaben von Kultureinrichtungen
  • Projekte in Bezug auf nationale Minderheiten sowie die Europäische Charta der Regional und Minderheitensprachen:
    • Maßnahmen zur Pflege und Förderung der niederdeutschen Sprache, Literatur und Kultur mit länderübergreifenden Themenstellungen oder Wirkungen
    • Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege des Niederdeutschen als Regionalsprache
    • Bewahrung von Sprache, Kultur und Identität nationaler Minderheiten.

Nicht gefördert werden:

  • Maßnahmen, die gewerblichen Zwecken dienen
  • Stadt oder Gemeindejubiläen und -feste
  • Herstellungskosten für kommerzielle Publikationen, Medien und Tonträger
  • Maßnahmen, für die der Bund keine Förderkompetenz hat

Gefördert werden Kultureinrichtungen (zum Beispiel Museen, Kunsthallen und Archive), soweit diese aufgrund ihrer Tätigkeit oder anderer wesentlicher Heraushebungsmerkmale eine nationale Bedeutung haben. Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten können und in der Lage sein, die Verwendung der Fördermittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.

Der Bundesanteil beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie können Bundesmittel in einer Höhe ab 5.000 EUR pro Maßnahme beantragen. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen jeweils möglich.

Die Kofinanzierung erfolgt vorzugsweise durch die Länder. Wenn der Zweck der Förderung auch im Interesse von Kommunen oder Dritten liegt, sollen sich diese angemessen an den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen.

Die Bundesmittel stehen grundsätzlich nur im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie können nicht in Folgejahre übertragen werden. Ausnahmen sind nur bei einer haushaltsrechtlichen Ermächtigung möglich.

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Synonyme: Autochthone Minderheiten, BKM, Europäische Charta, Kultur, Kultureinrichtung, Kulturelle Einrichtung, Kulturelle Leuchttürme, Kulturförderung, Kultur in Ostdeutschland, Minderheitensprache, Nationale Minderheiten, neue Bundesländer, Niederdeutsche Sprache, Ostdeutschland, Regionalsprache

Lebenslagen: Förderungen auf Bundesebene

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Förderung von Projekten kultureller Einrichtungen und Aufgaben im Inland online beantragen

Fristen:

Für die Antragstellung selbst müssen Sie keine Fristen beachten, wenn im Antragsformular keine dafür benannt sind.

Die Dokumentation (Verwendungsnachweis und Erfolgskontrolle) muss eingereicht werden bis:

  • Verwendungsnachweis: in der Regel innerhalb von 6 Monaten nach Projektende
  • Bericht zur Erfolgskontrolle: in der Regel 2 Monate nach Projektende

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen, ob und wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

Autochthone MinderheitenBKMEuropäische ChartaKulturKultureinrichtungKulturelle EinrichtungKulturelle LeuchttürmeKulturförderungKultur in OstdeutschlandMinderheitenspracheNationale Minderheitenneue BundesländerNiederdeutsche SpracheOstdeutschlandRegionalsprache

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