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zur Leistung

Kultur; Betrieb und Förderung von Museen durch den Bezirk

Die Bezirke unterstützen eine Vielfalt an Museumsarten und -themen. Einen besonderen Schwerpunkt bilden die Freilichtmuseen. Die Freilichtmuseen der Bezirke sind Museen zur ländlichen Kulturgeschichte unter freiem Himmel, die Häuser, Bauernhöfe und andere ländliche Bauten zusammen mit der zugehörigen Einrichtung und dem näheren Umfeld wie beispielsweise Gärten.

Die Bezirke beraten Museen in fachlichen Fragen, übernehmen auf Wunsch Querschnittsaufgaben aus zentralen Bereichen der Museumsarbeit und können die Arbeit von Museen durch projektgebundene Zuschüsse fördern.

Gefördert werden zum Beispiel:

  • Erwerbungen, die den Sammelbestand ergänzen,
  • die Restaurierung von Museumsobjekten,
  • Veröffentlichungen wie Kataloge und Führer,
  • Sonder- und Wanderausstellungen,
  • die wissenschaftliche Erforschung des Bestands,
  • Gegenstände der Inneneinrichtung und
  • Maßnahmen mit museumspädagogischer Zielsetzung.

Nicht gefördert werden der laufende Betrieb sowie die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und dauerhaft genutzten Apparaten.

Die Bezirke gewähren auf Antrag im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse zur Förderung der Museen. Die Zuschüsse werden als Projektförderung nach pflichtgemäßem Ermessen und nach Maßgabe der Bedeutung des Projekts gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Informationen über die Museen in Ihrem Bezirk oder die Museen, die gemeinsam mit den jeweiligen Landkreisen und örtlichen Trägervereinen betrieben werden, finden Sie - sofern vorhanden - nach Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite des Bezirks.

Synonyme:

Lebenslagen: Bildung und Kultur, Kulturelle Angebote

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete: