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Informationen

zur Leistung

Künstlersozialversicherung; Mitteilung bei Änderung der Rechtsform oder des Tätigkeitsschwerpunkts

Die Feststellung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz erfolgt immer aufgrund der Angaben und Unterlagen, die Sie zu Ihrer selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit im Feststellungsverfahren gemacht haben.

Soweit Änderungen in der Art Ihrer Tätigkeiten, am Schwerpunkt Ihrer Gesamttätigkeit oder an der Rechtsform Ihrer Tätigkeit eintreten, muss die Versicherungspflicht überprüft werden.

Gleiches gilt auch für die Aufnahme zusätzlicher selbständiger Tätigkeiten.

Bitte beachten Sie, dass sofern die künstlerische oder publizistische Tätigkeit in der Rechtsform einer juristischen Person oder Gesellschaft ausgeübt wird diese gegebenenfalls auch Künstlersozialabgabe zahlen muss.

Synonyme: Geschäftsführer, Gesellschafter, Gesellschafter-Geschäftsführer, GmbH, GmbH und Co KG, KG, KSK, Künstlersozialkasse, OHG, Rechtsform, UG haftungsbeschränkt, Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt

Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung

Autor: Super-Admin

Fristen:

Bitte teilen Sie uns die Änderung Ihrer Tätigkeit möglichst unverzüglich mit, gegebenenfalls auch schon bevor diese eintritt.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch

Nicht alle Mitteilungen zu Änderungen Ihrer Tätigkeit haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn eine Änderung mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie dem Bescheid entnehmen, wie Sie Widerspruch einlegen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

GeschäftsführerGesellschafterGesellschafter-GeschäftsführerGmbHGmbH und Co KGKGKSKKünstlersozialkasseOHGRechtsformUG haftungsbeschränktUnternehmergesellschaft haftungsbeschränkt