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Informationen

zur Leistung

Künstlersozialversicherung; Meldung bei Auslandsaufenthalt

In der deutschen Sozialversicherung sind Sie versichert, wenn Sie Ihren Wohn- und Tätigkeitsort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben.

Wenn Sie Ihren Wohn- oder Tätigkeitsort ins Ausland verlegen, muss die Künstlersozialkasse (KSK) Ihre Versicherung überprüfen.

Damit Ihr Versicherungsschutz gewährleistet ist und Sie gegebenenfalls zusätzliche Auslandsversicherungen abschließen können, sollten Sie diese Frage möglichst vor Ihrem Umzug oder Ihrer Auslandstätigkeit klären.

Synonyme: Arbeiten im Ausland, Auslandsaufenthalt, Auslandsreise, Auslandssemester, Auslandsstipendium, Ausstellung im Ausland, Ausstrahlung, Entsendung, KSK, Künstlersozialkasse, Tournee, Urlaub im Ausland, Versicherung im Ausland, Weltreise

Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung

Autor: Super-Admin

Fristen:

Teilen Sie der KSK Ihren Auslandsaufenthalt mit, sobald dieser feststeht. Auf jeden Fall jedoch vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch. Nicht alle Auslandsaufenthalte haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn ein Auslandsaufenthalt mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, dem Bescheid entnehmen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

Arbeiten im AuslandAuslandsaufenthaltAuslandsreiseAuslandssemesterAuslandsstipendiumAusstellung im AuslandAusstrahlungEntsendungKSKKünstlersozialkasseTourneeUrlaub im AuslandVersicherung im AuslandWeltreise

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