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zur Leistung

Künstlersozialkasse; Durchführung einer Betriebsprüfung

Die Künstlersozialkasse kann bei Ihnen eine Betriebsprüfung durchführen:

  • schriftlich oder
  • vor Ort im Betrieb.

Im Regelfall prüft die KSK, ob Sie die Künstlersozialabgabe in der richtigen Höhe gezahlt haben. Es geht vor allem darum, Folgendes festzustellen:

  • die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Aufzeichnungen und
  • die Richtigkeit und Vollständigkeit der daraus entstandenen Meldungen.

Gegebenenfalls gibt es von Seiten der KSK Nachforderungen oder Sie erhalten eine Erstattung zu viel gezahlter Künstlersozialabgabe.

Die Betriebsprüfung ist davon unabhängig, ob Ihr Betrieb

  • bei der KSK als abgabepflichtig registriert ist oder
  • Beschäftigte hat.

Für die Betriebsprüfung müssen Sie der KSK die Unterlagen vorlegen, die mit den Meldungen zusammenhängen.

Darüber hinaus müssen Sie der KSK alle weiteren Informationen und Unterlagen vorlegen, die für die Betriebsprüfung wichtig sind.

Wenn die KSK bei Ihrer Prüfung etwas bemängelt, müssen Sie diese Mängel beheben. Das betrifft insbesondere Ihre Aufzeichnungen.

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Lebenslagen: Betriebsprüfung

Autor: Super-Admin

Fristen:

Sie müssen keine Fristen beachten.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Prüfbescheid entnehmen
  • Klage vor dem Sozialgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

AbgabeAbgabepflichtAufzeichnungenBelegeBemessungsgrundlageBescheidBetriebsprüfungFremdarbeitenFremdleistungHonorarKünstlerKünstlersozialabgabeMeldungNachforderungNachzahlungPrüfungPublizistRechnungenSäumniszuschlägeÜberprüfung