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zur Leistung

Künstlersozialkasse; Beratung für nicht versicherte Selbstständige

Als künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Person müssen Sie sich unter Umständen über die Künstlersozialkasse (KSK) versichern lassen.
Bei Bedarf können Sie die KSK kontaktieren. Die KSK

  • informiert Sie über die Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung,
  • klärt Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Versicherung auf und
  • berät Sie bei der Anmeldung.

Darüber hinaus berät Sie die KSK auf Wunsch unter anderem zu folgenden Themen:

  • Ist die Künstlersozialversicherung eine Pflichtversicherung?
  • Wie können Sie sich über die KSK versichern?
  • Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
  • Sind Sie selbständig künstlerisch oder publizistisch tätig?
  • Wie hoch sind die Beiträge und Kosten?
  • Welche Leistungen erbringt die KSK?
  • Welche Vorteile hat die KSK?
  • Gibt es Sonderregelungen für Berufsanfänger?
  • Können Sie nebenbei noch eine andere selbständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung ausüben?
  • Wann können Sie sich als Student über die KSK versichern?
  • Können Sie eine private Krankenversicherung wählen?
  • Wann und wie können Sie sich bei der KSK anmelden?

Künstlerisch oder publizistisch tätige Selbstständige müssen nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen. Ein Bundeszuschuss sowie die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanzieren die andere Beitragshälfte.

Synonyme: Anmeldefragebogen, Anmelden, Auskunft, Beraten, Beratung, KSK, KSVG, Künstlersozialkasse, Künstlersozialversicherung, Künstlersozialversicherungsgesetz

Lebenslagen: Schritt in die Selbständigkeit, Versicherungen für Selbständige und Angehörige

Autor: Super-Admin

Fristen:

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Rechtsbehelf:

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AnmeldefragebogenAnmeldenAuskunftBeratenBeratungKSKKSVGKünstlersozialkasseKünstlersozialversicherungKünstlersozialversicherungsgesetz

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