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zur Leistung

Künstlersozialkasse; Beantragung der Rücknahme eines Bescheides

Die Künstlersozialkasse (KSK) nimmt einen Bescheid, der von Anfang an falsch ist, zurück oder sie berichtigt ihn.
Abhängig vom Einzelfall nimmt die KSK den Bescheid für die Vergangenheit, die Zukunft oder für beide Zeiträume zurück.
Ein Rücknahmeverfahren läuft außerhalb eines Widerspruchsverfahrens ab. Die Rücknahme von Bescheiden ist daher auch möglich, wenn die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist.

Synonyme: Antrag auf Überprüfung, Bei Erlass rechtswidrig, Bescheidkorrektur, Bescheidrücknahme, Korrektur, KSK, Künstlersozialkasse, Künstlersozialversicherung, Rechtswidrig, Rücknahme, überprüfen, Überprüfung, Überprüfungsantrag, Überprüfungsverfahren, Von Anfang an falsch

Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung

Autor: Super-Admin

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Synonyme:

Antrag auf ÜberprüfungBei Erlass rechtswidrigBescheidkorrekturBescheidrücknahmeKorrekturKSKKünstlersozialkasseKünstlersozialversicherungRechtswidrigRücknahmeüberprüfenÜberprüfungÜberprüfungsantragÜberprüfungsverfahrenVon Anfang an falsch