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Informationen

zur Leistung

Künstlersozialabgabe; Weiterleitung durch Ausgleichsvereinbarung

Als Ausgleichsvereinigung übernehmen Sie die Verpflichtungen Ihrer Mitglieder gegenüber der KSK. Insbesondere entrichten Sie mit befreiender Wirkung die Künstlersozialabgabe und die Vorauszahlungen. Zudem müssen Sie die Überprüfung der Ausgleichsvereinigung koordinieren.

Synonyme: abweichend, Änderung, Ausgleichsvereinbarung, Ausgleichsvereinigung, Austritt, befreiend, Berechnungsgröße, Eintritt, Künstlersozialabgabe, Meldeverfahren, Mitglied, Mitgliedschaft, pauschal, Pauschale, Vereinbarung, Vertrag, Verwaltungskosten

Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Mitarbeiter

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Sie können die Zeitpunkte für die jährliche Meldung der Berechnungsgröße, die Mitteilung von Änderungen beim Mitgliederbestand sowie die Zahlung der Künstlersozialabgabe und Vorauszahlungen Ihrer Vereinbarung mit der KSK entnehmen.
5 Jahre nach dem Inkrafttreten einer Vereinbarung ist eine Überprüfung der Berechnungsgrößen bei einer Stichprobe von Mitgliedern notwendig, die Sie mit der KSK abstimmen.

Rechtsbehelf:

Bei Streitigkeiten über den Vertrag steht Ihnen der Weg der zivilgerichtlichen Klage offen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

abweichendÄnderungAusgleichsvereinbarungAusgleichsvereinigungAustrittbefreiendBerechnungsgrößeEintrittKünstlersozialabgabeMeldeverfahrenMitgliedMitgliedschaftpauschalPauschaleVereinbarungVertragVerwaltungskosten