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zur Leistung

Künstlersozialabgabe; Beantragung einer Zahlungserleichterung

Mit Ihrem Antrag, den Rückstand der Künstlersozialabgabe zu stunden, kann die KSK Ihnen die Zahlung erleichtern. Generell besteht für die KSK die gesetzliche Verpflichtung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben. Üblicherweise erfolgt eine Stundung daher mit monatlichen Teilzahlungen (Ratenzahlung). Ihr Antrag

  • muss begründet sein
  • und die Höhe Ihrer beabsichtigten Raten enthalten.

Die KSK erhebt Zinsen, wenn Ihnen eine Stundung oder Ratenzahlung gewährt wird.

  • Eine Stundung oder Ratenzahlung ist nur gegen angemessene Verzinsung möglich.
  • Der Regelzinssatz beläuft sich auf 2 Prozent über dem zur Zeit der Entscheidung geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.
  • Falls Sie eine längerfristige Stundung oder Ratenzahlung beantragen wollen, müssten Sie durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachweisen, dass Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse eine sofortige Zahlung nicht zulassen. Mögliche Nachweise:
    • Kopien von Kontoauszügen
    • Kreditverträgen
    • Einnahme-Überschuss-Rechnungen oder Gewinn- und Verlustrechnungen
    • Schilderung der Vermögenssituation und
    • Belege anderer Gläubiger, die ebenfalls Zahlungsaufschub gewährten

Eine weitere mögliche Erleichterung der Zahlung wäre der teilweise oder vollständige Erlass Ihrer offenen Künstlersozialabgabe. Dies ist jedoch nur unter sehr begrenzten Voraussetzungen möglich.

Synonyme: aufschieben, Aufschub, Erlass, erlassen, KSK, Künstlersozialkasse, Rate, Rückstand, stunden, Stundung, Tilgung, zahlen, Zahlung

Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung

Autor: Super-Admin

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