Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Künstlersozialabgabe; Beantragung einer Zahlungserleichterung für Unternehmen

Die Künstlersozialkasse ist grundsätzlich verpflichtet, Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben.

Manchmal kann es jedoch vorkommen, dass Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten und notwendige Zahlungen nicht leisten können.

Wenn Sie etwa offene Forderungen der Künstlersozialkasse (KSK)

  • nicht,
  • nicht vollständig oder
  • nicht pünktlich zahlen können,

haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Zahlungserleichterung zu stellen.

In welcher Form und gegebenenfalls mit welcher Laufzeit eine Zahlungserleichterung möglich ist, richtet sich dabei nach der individuellen wirtschaftlichen Situation Ihres Unternehmens.

Eine Stundung der Beiträge inklusive Ratenzahlung ist zum Beispiel möglich, wenn unter anderem für Ihr Unternehmen eine erhebliche Härte entstehen würde.

Erhebliche Härte bedeutet:

  • Ihr Unternehmen befindet sich aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse vorübergehend in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten oder
  • Ihr Unternehmen würde in diese Zahlungsschwierigkeiten geraten, wenn es den fälligen Betrag sofort in einer Summe zahlen müsste.

Synonyme: aufschieben, Aufschub, Erlass, erlassen, Insolvenzverfahren, KSK, Künstlersozialkasse, Mahnung, Rate, Ratenzahlung, Rückstand, Schuldenbereinigungsverfahren, Stornieren, Storno, stunden, Stundung, Tilgung, zahlen, Zahlung, Zahlungserleichterung

Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Mitarbeiter

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Zahlungserleichterung für Unternehmen bei der Künstlersozialkasse online beantragen

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch 
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über die Abrechnung der Künstlersozialabgabe entnehmen.
       

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

aufschiebenAufschubErlasserlassenInsolvenzverfahrenKSKKünstlersozialkasseMahnungRateRatenzahlungRückstandSchuldenbereinigungsverfahrenStornierenStornostundenStundungTilgungzahlenZahlungZahlungserleichterung

Das Rathaus hat vom 23. bis zum 27. Dezember 2024 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe und erholsame Feiertage!