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Die Künstlersozialkasse ist grundsätzlich verpflichtet, Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben.
Manchmal kann es jedoch vorkommen, dass Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten und notwendige Zahlungen nicht leisten können.
Wenn Sie etwa offene Forderungen der Künstlersozialkasse (KSK)
haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Zahlungserleichterung zu stellen.
In welcher Form und gegebenenfalls mit welcher Laufzeit eine Zahlungserleichterung möglich ist, richtet sich dabei nach der individuellen wirtschaftlichen Situation Ihres Unternehmens.
Eine Stundung der Beiträge inklusive Ratenzahlung ist zum Beispiel möglich, wenn unter anderem für Ihr Unternehmen eine erhebliche Härte entstehen würde.
Erhebliche Härte bedeutet:
Synonyme: aufschieben, Aufschub, Erlass, erlassen, Insolvenzverfahren, KSK, Künstlersozialkasse, Mahnung, Rate, Ratenzahlung, Rückstand, Schuldenbereinigungsverfahren, Stornieren, Storno, stunden, Stundung, Tilgung, zahlen, Zahlung, Zahlungserleichterung
Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Mitarbeiter
Autor: Super-Admin
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.
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