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zur Leistung

Künstlersozialabgabe; Beantragung der Korrektur der Entgeltmeldung

Die Künstlersozialkasse (KSK) prüft, ob Ihre Entgeltmeldung eine veränderte Abgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ergibt.

Wurde Ihnen eine Betriebsprüfung durch die KSK oder einen Träger der Deutschen Rentenversicherung angekündigt, reichen Sie der KSK bitte keine Korrekturmeldung ein. Die Änderung wird im Rahmen der Betriebsprüfung berücksichtigt.

Bemessungsgrundlage der Höhe Ihrer Künstlersozialabgabe sind alle von Ihnen in einem Kalenderjahr an künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Personen gezahlten Entgelte.

Die KSK steht Ihnen zur Beratung zur Verfügung.

Synonyme: ändern, Änderungsmeldung, anpassen, Bemessungsgrundlage, Entgelte, Entgeltmeldung, Honorar, Korrekturmeldung, korrigieren, Künstlersozialabgabe, Meldebogen, Meldung, Zahlungen

Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung

Autor: Super-Admin

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Synonyme:

ändernÄnderungsmeldunganpassenBemessungsgrundlageEntgelteEntgeltmeldungHonorarKorrekturmeldungkorrigierenKünstlersozialabgabeMeldebogenMeldungZahlungen