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zur Leistung

Künstlersozialabgabe; Beantragung der Beendigung der Abgabepflicht

Wenn Ihr Unternehmen nicht mehr besteht, endet auch die Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz.

Warum Ihr Unternehmen nicht mehr besteht, zum Beispiel durch Löschung, Verschmelzung oder Aufspaltung, ist für die Beendigung nicht entscheidend. Hieraus können sich jedoch weitere Prüfungen der Künstlersozialkasse ergeben, wenn Ihr Rechtsnachfolger abgabepflichtig ist.

Sollte Ihr Unternehmen lediglich ruhen, wird Ihre Abgabepflicht in der Regel nicht beendet, da Ihr Unternehmen noch existiert.

Für die Zeit bis zur vollständigen Einstellung des Unternehmens sind die Entgelte, die Sie für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen an selbständig Tätige gezahlt haben, von Ihnen zu melden. Die Künstlersozialkasse erstellt anhand Ihrer Meldung eine Endabrechnung der Künstlersozialabgabe.

Synonyme: Abgabepflicht, Aufgabe, Auflösung, Aufspaltung, Beendigung, Einstellung, Ende, Fusion, Gewerbeabmeldung, KSK, Künstlersozialkasse, Liquidation, Löschung, Registerlöschung, Vermögensübertragung, Verschmelzung

Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Betriebe

Autor: Super-Admin

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch 
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

AbgabepflichtAufgabeAuflösungAufspaltungBeendigungEinstellungEndeFusionGewerbeabmeldungKSKKünstlersozialkasseLiquidationLöschungRegisterlöschungVermögensübertragungVerschmelzung

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