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Verbraucherinnen und Verbraucher können Streitigkeiten mit Unternehmen außergerichtlich klären. Dafür gibt es Streitschlichtungsstellen, bei denen Juristinnen und Juristen sich um eine unabhängige und unparteiische Konfliktlösung bemühen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) betreibt eine solche Streitschlichtungsstelle, die bei Konflikten mit Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen tätig wird. Jedoch ist diese Stelle eine Auffangschlichtungsstelle. Sie wird nur tätig, wenn keine andere anerkannte Schlichtungsstelle für Ihren Fall zuständig ist.
Bevor Sie die Streitschlichtungsstelle der BaFin kontaktieren, prüfen Sie bitte, ob keine der anderen anerkannten Schlichtungsstellen für Ihren Fall zuständig ist. Diese sogenannten Verbraucherschlichtungsstellen sind vom Bundesamt für Justiz (BfJ) anerkannt und arbeiten in einem definierten Zuständigkeitsbereich. Sie finden die Verbraucherschlichtungsstellen zum Thema Finanzen mit den konkreten Zuständigkeiten auf der Internetseite des BfJ. Den Link zur Seite finden Sie im Bereich “Weiterführende Informationen“. Wenn keine der Verbraucherschlichtungsstellen für Ihren Fall zuständig ist, können Sie einen Antrag auf Streitschlichtung bei der BaFin stellen.
Synonyme: außergerichtliche Streitschlichtung, BaFin, Finanzombudsstellen, Schlichtung, Schlichtungsantrag, Streitbeilegung, Streitschlichtungsstelle, Verbraucherschlichtungsstellen
Lebenslagen: Verbraucherschutz
Autor: Super-Admin
Über das Onlineformular können Sie einen Schlichtungsantrag direkt an die Schlichtungsstelle bei der BaFin übermitteln.
Es stehen Ihnen keine Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung einer Schlichterin oder eines Schlichters zur Verfügung.
Wenn Sie mit dem Ergebnis der Schlichtung nicht zufrieden sind, steht es Ihnen jedoch offen, gerichtlich gegen das Unternehmen vorzugehen.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/kreditinstitute-und-finanzdienstleistungsunternehmen-beantragung-einer-schlichtung-bei-streit/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:39:00
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