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Informationen

zur Leistung

Krankenhausbehandlung; Informationen zur Kostenübernahme

Versicherte haben Anspruch auf Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus. Die Leistung umfasst insbesondere ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie Unterkunft und Verpflegung. Zur Krankenhausbehandlung gehört auch ein Entlassmanagement, um Sie nach der Krankenhausentlassung bei der Sicherstellung der weiteren Versorgung zu unterstützen. Dazu können Krankenhausärztinnen und Krankenhausärzte Arzneimittel und für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen unter anderem Verband-, Heil- und Hilfsmittel und häusliche Krankenpflege verordnen sowie die Arbeitsunfähigkeit feststellen.

Synonyme: Gesundheit, Kassenleistung, Krankenhaus, Krankenkassenleistung, stationär

Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung, Krankheiten und Heilung

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Lehnt die Krankenkasse die Leistung ab, kann dagegen Widerspruch eingelegt werden. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie dagegen vor dem Sozialgericht klagen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

GesundheitKassenleistungKrankenhausKrankenkassenleistungstationär