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Im Sinne des Umweltschutzes fördert die Bundesregierung reine Elektrofahrzeuge unter anderem durch Steuervergünstigungen.
Reine Elektrofahrzeuge
Als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter eines reinen Elektroautos sind Sie ab dem Tag der Erstzulassung für einen befristeten Zeitraum von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
Für Sie gelten dann folgende Regelungen:
Als reine Elektrofahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes gelten:
Nachträglich umgerüstete Elektrofahrzeuge
Die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer ist ebenfalls für angemessen umgerüstete Elektrofahrzeuge gültig. Sofern alle Voraussetzungen für Ihr umgerüstetes Elektrofahrzeug zutreffen, werden Sie für die Dauer von 10 Jahren von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, längstens jedoch bis zum 31.12.2030. Die Steuervergünstigungen für umgerüstete Fahrzeuge mit Elektroantrieb gelten ab dem Tag der Umrüstung, an dem die Zulassungsbehörde die Voraussetzung als erfüllt feststellt.
Synonyme: E-Auto, Elektroantrieb, Elektroauto, Elektro-Auto, Elektrofahrzeug, Elektromotor, Elektro-PKW, emissionsfrei, Erstzulassung, Fahrzeug, Hybrid, Kraftfahrzeugsteuer, Kraftfahrzeugsteuergesetz, Steuer, Steuerbefreiung, Steuerbegünstigung, umgerüstete Fahrzeuge, Umrüstung, Verbrennungsmotor, Zulassungsbehörden
Lebenslagen: Fahrzeugsteuern, Steuern und Abgaben für Betriebe
Autor: Super-Admin
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/kraftfahrzeugsteuer-informationen-zur-befreiung-fuer-zugelassene-elektrofahrzeuge/ zuletzt geändert: 09.11.2024 00:38:31
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