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Wenn für Sie als Privatperson ein Kraftfahrzeug (Kfz) zugelassen wurde, müssen Sie in der Regel ab dem Tag der Zulassung für dieses Fahrzeug Steuern zahlen. Wenn Sie schwerbehindert und Halterin oder Halter eines auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeuges sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kraftfahrzeugsteuervergünstigung in Form einer vollständigen Steuerbefreiung oder einer Steuerermäßigung erhalten.
Die Art der Steuervergünstigung bestimmt sich danach, welche Merkzeichen in Ihrem Schwerbehindertenausweis enthalten sind.
Bei einer Steuerbefreiung müssen Sie keine Kraftfahrzeugsteuer zahlen.
Vollständige Steuerbefreiung erhalten Sie, wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis mindestens eines der nachfolgenden Merkzeichen enthalten ist:
Wenn Ihnen als Mensch mit Schwerbehinderung die Kraftfahrzeugsteuer bereits am 31.05.1979 erlassen war, können Sie ebenfalls eine Steuerbefreiung erhalten, wenn Ihr Schwerbehindertenausweis folgende Merkzeichen enthält:
Bei einer Steuerermäßigung müssen Sie die Hälfte der üblichen Kraftfahrzeugsteuer zahlen.
Eine Steuerermäßigung um 50 Prozent erhalten Sie, wenn
Sind Sie noch minderjährig und haben eine Schwerbehinderung, muss das Kraftfahrzeug für Sie zugelassen sein.
Führen Sie als Mensch mit Schwerbehinderung Ihr Kraftfahrzeug nicht selbst, müssen die Fahrten Ihrer Fortbewegung oder Haushaltsführung dienen.
Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug vorübergehend oder dauerhaft für andere Zwecke nutzen, müssen Sie dem zuständigen Hauptzollamt diese sogenannte zweckfremde Benutzung sofort mitteilen.
Die Steuervergünstigung entfällt für die Dauer der zweckfremden Benutzung, mindestens jedoch für 1 Monat.
Eine zweckfremde Benutzung liegt zum Beispiel vor, wenn ein steuervergünstigtes Kraftfahrzeug
Synonyme: Anmeldung eines Fahrzeugs, Autosteuer, Behinderung, Ermäßigung bei Schwerbehinderung, Hauptzollamt, Kfz, Kfz-Steuer, KFZ-Steuer, Kfz-Steuerangelegenheiten, Kfz-Steuervergünstigung, Kfz-Zulassung, Kraftfahrzeug, Kraftfahrzeugsteuer, Kraftfahrzeugsteuervergünstigung, Schwerbehindertenausweis, Schwerbehinderung, Steuerbefreiung, Steuerermäßigung, Steuerschuld, Steuervergünstigung, Steuervergünstigungen, Zulassungsbehörde
Lebenslagen: Erleichterungen und Hilfen für behinderte Menschen, Fahrzeugsteuern, Steuern und Versicherungen
Autor: Super-Admin
Der Online-Dienst der Zollverwaltung bietet Ihnen die Möglichkeit, Angaben zur Kfz-Steuer online zu bearbeiten.
Die Steuervergünstigung gilt, bis die Voraussetzungen dafür wegfallen oder Sie Ihr Kraftfahrzeug abmelden.
Sie müssen Ihrem zuständigen Hauptzollamt unverzüglich online im Zoll-Portal oder formlos schriftlich mitteilen, wenn:
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/kraftfahrzeugsteuer-beantragung-einer-verguenstigung-fuer-schwerbehinderte-personen/ zuletzt geändert: 09.11.2024 00:38:30
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