Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Kraftfahrzeugsteuer; Beantragung einer Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung

Wenn für Sie als Privatperson oder für Ihr Unternehmen ein Kraftfahrzeug (Kfz) zugelassen ist, zahlen Sie Kraftfahrzeugsteuer.

Dafür können Sie eine Steuervergünstigung beantragen. Ob Sie eine Steuerermäßigung oder eine vollständige Steuerbefreiung von der Kraftfahrzeugsteuer erhalten, hängt von Ihrem Fahrzeug, dem Einsatzzweck und Ihren persönlichen Voraussetzungen ab.

Es gibt folgende Arten von Steuervergünstigungen:

  • bei einer vollständigen Steuerbefreiung müssen Sie keine Kraftfahrzeugsteuer zahlen.
  • bei einer Steuerermäßigung reduziert sich der von Ihnen zu zahlende Steuerbetrag.

Eine Steuervergünstigung können Sie zum Beispiel beantragen, wenn:

  • Sie Ihr Fahrzeug ausschließlich in der Land oder Forstwirtschaft nutzen.
  • Sie Ihr Fahrzeug als Behörde oder Unternehmen zu bestimmten Zwecken nutzen, wie zum Beispiel zur Straßenreinigung, für den Feuerwehreineinsatz oder für den Katastrophenschutz. Zweckgebundene Vergünstigungen können Sie auch erhalten, wenn Sie Ihr Fahrzeug zum Beispiel für humanitäre Hilfsgütertransporte ins Ausland oder für das Schaustellergewerbe sowie für weitere im Kraftfahrzeugsteuergesetz festgelegte Zwecke nutzen.
  • Sie ein Mensch mit Schwerbehinderung sind und ein Fahrzeug auf Sie zugelassen ist. Die Art der Steuervergünstigung hängt dabei von den Merkzeichen in Ihrem Schwerbehindertenausweis ab.

Synonyme: Anhänger, Anmeldung eines Fahrzeugs, Auto, BUS, Fahrzeug, Fahrzeug-Zulassung, Hauptzollamt, Kfz-Kennzeichen, Kfz-Steuer, Kfz-Zulassung, Kraftfahrzeug, Kraftfahrzeuganhänger, Kraftfahrzeugsteuer, Lastkraftwagen, Lkw, Omnibus, Personenkraftwagen, Pkw, Sonderfahrzeuge, Steuerbefreiung, Steuerermäßigung, Steuerpflicht, Steuerschuld, Steuervergünstigung, Zugmaschine, Zulassungsbehörde

Lebenslagen: Fahrzeugsteuern, Steuern und Abgaben für Betriebe

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Der Online-Dienst bietet Ihnen die Möglichkeit, Angaben zur Kraftfahrzeugsteuer online zu bearbeiten.

Angaben zur Kraftfahrzeugsteuer online im Zoll-Portal bearbeiten

Fristen:

Ihre Steuervergünstigung gilt bis die Voraussetzungen dafür wegfallen oder Sie Ihr Fahrzeug abmelden.

Sie müssen Ihrem zuständigen Hauptzollamt unverzüglich formlos schriftlich oder online im Zoll-Portal mitteilen,

  • wenn die Voraussetzungen für Ihre Steuervergünstigung wegfallen oder
  • wenn Ihr steuerbegünstigtes Fahrzeug vorübergehend zu Zwecken benutzt wird, die nicht begünstigt sind.

Rechtsbehelf:

  • Einspruch: Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen können, finden Sie in Ihrem Steuerbescheid.
  • Die Einlegung eines Einspruchs ist auch online im ZollPortal möglich.
  • Klage vor dem Finanzgericht, in der Regel nach dem Einspruchsverfahren

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AnhängerAnmeldung eines FahrzeugsAutoBUSFahrzeugFahrzeug-ZulassungHauptzollamtKfz-KennzeichenKfz-SteuerKfz-ZulassungKraftfahrzeugKraftfahrzeuganhängerKraftfahrzeugsteuerLastkraftwagenLkwOmnibusPersonenkraftwagenPkwSonderfahrzeugeSteuerbefreiungSteuerermäßigungSteuerpflichtSteuerschuldSteuervergünstigungZugmaschineZulassungsbehörde