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zur Leistung

Kraftfahrzeugsteuer; Beantragung einer Erstattung bei Beförderungen von Fahrzeugen mit der Eisenbahn

Wenn Sie Straßenfahrzeuge mithilfe des Güterverkehrs auf Bahnschienen transportieren lassen, können Sie sich die Kraftfahrzeugsteuer unter bestimmten Voraussetzungen erstatten lassen. Ob und wie hoch die Erstattung ist, hängt von der Anzahl der Fahrten innerhalb von 12 Monaten sowie von der zurückgelegten Strecke ab.

Erstattung der Kraftfahrzeugsteuer

Die Steuer für das beförderte Fahrzeug

  • müssen Sie regulär im Voraus bezahlen,
  • kann nicht aufgrund von erwarteten Erstattungen aufgeschoben werden und
  • kann nur erstattet werden, wenn Sie innerhalb von 5 Jahren einen Antrag gestellt haben. Sonst verjährt der Anspruch.

Sie können zusätzlich die Erstattung des steuerlich relevanten Anhängerzuschlags beantragen, unabhängig davon, ob das Fahrzeug allein oder mit einem Anhänger mit der Eisenbahn befördert worden ist.

Für den Erstattungs- und Entrichtungszeitraum gilt:

  • Der Erstattungszeitraum beträgt 12 Monate.
  • Dieser muss mit dem Beginn des Entrichtungszeitraums, also den Zeitraum, für den Sie Steuern auf das Kraftfahrzeug zahlen, übereinstimmen.
  • Als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter können Sie bestimmen, mit welchem Entrichtungszeitraum die ausschlaggebenden 12 Monate beginnen sollen.
  • Mehrere Erstattungszeiträume müssen nicht nahtlos aufeinander folgen. Somit kann beliebig viel Zeit zwischen einzelnen Erstattungszeiträumen liegen.
  • Bei endgültiger oder vorübergehender Stilllegung Ihres Fahrzeugs haben Sie die Möglichkeit, die steuerliche Erstattung für einen kürzeren Zeitraum zu beantragen.

Unerheblich für die Erstattung ist, ob

  • das Fahrzeug beladen oder leer transportiert wurde,
  • die ganze oder nur ein Teil der Strecke mit der Eisenbahn zurückgelegt wurde.

Synonyme: Bahnschienen, Beförderte Fahrzeuge, Eisenbahn, Entrichtungszeitraum, Erstattung, Erstattungszeitraum, Fahrzeugtransport, Güterverkehr, Kraftfahrzeug, Kraftfahrzeugsteuer, Kraftfahrzeugsteuererstattung, Steuer, Steuererstattung, Transport, Transport auf Bahnschienen

Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Betriebe

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Der Online-Dienst bietet Ihnen die Möglichkeit, Angaben zur Kraftfahrzeugsteuer online zu bearbeiten.

Angaben zur Kraftfahrzeugsteuer online im Zoll-Portal bearbeiten

Rechtsgrundlagen:

Rechtsbehelf:

  • Einspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie dem Steuerbescheid entnehmen. Die Einlegung eines Einspruchs ist auch online im Zoll-Portal möglich. Wählen Sie hierzu in der Dienstleistungsübersicht unter “übergreifende Leistungen” die Rubrik “Einspruch” aus.
  • Klage vor dem Finanzgericht
    Diese findet in der Regel nach dem Einspruchsverfahren statt.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

BahnschienenBeförderte FahrzeugeEisenbahnEntrichtungszeitraumErstattungErstattungszeitraumFahrzeugtransportGüterverkehrKraftfahrzeugKraftfahrzeugsteuerKraftfahrzeugsteuererstattungSteuerSteuererstattungTransportTransport auf Bahnschienen