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zur Leistung

Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines roten Kennzeichens für Probe- und Überführungsfahrten

Rote Kennzeichen werden durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt. Ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem, rot gerandetem Grund besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer, die, wie das Kurzzeitkennzeichen, nur aus Ziffern besteht und mit "06" beginnt.

Hinweis: Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.

Synonyme: 06er-Kennzeichen, Händlerkennzeichen, Rotes Dauerkennzeichen, Rotes Nummernschild, Zuteilung

Lebenslagen: Rund um das Kennzeichen

Autor: Super-Admin