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Ziel der Kraftfahrzeughilfe ist, Ihre Mobilität wiederherzustellen, zu verbessern oder zu erhalten. Die Hilfe soll Ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Dazu gehört Unabhängigkeit in allen Aspekten des täglichen beruflichen und sozialen Lebens. Die Kraftfahrzeughilfe umfasst Unterstützung:
In besonderen Fällen sind weitere Hilfen möglich. Zur Vermeidung einer wirtschaftlichen Notlage können sich Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im Einzelfall an den Kosten des Betriebs und der Unterhaltung beteiligen. Das ist insbesondere bei notwendigen größeren Reparaturen mit einem Zuschuss oder Darlehen möglich.
Sie müssen die Kraftfahrzeughilfe beantragen, bevor Sie ein Kfz kaufen, umrüsten oder einen Führerschein machen.
Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse entscheidet, welche Hilfen Sie erhalten.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Förderungsart und beträgt für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Sozialen Teilhabe höchstens 22.000 EUR sowie zur medizinischen Rehabilitation derzeit höchstens 7.670 EUR. Die behinderungsbedingte Zusatzausstattung wird dabei nicht berücksichtigt. Ein höherer Betrag wird in Einzelfällen genehmigt, wenn aufgrund der Behinderung zwingend notwendig.
Die Kosten für die behinderungsgerechte Zusatzausstattung sowie ihren Einbau werden komplett übernommen. Dies gilt auch, wenn Sie das Kfz für eine Person mit Behinderung fahren.
Synonyme: Arbeitsunfall, Behinderung, behinderungsbedingte Zusatzausstattung Kfz, behinderungsbedingte Zusatzausstattung Pkw, Berufsgenossenschaft, Berufskrankheit, Darlehen, Erlangung einer Fahrerlaubnis, Erlangung eines Führerscheins, Ersatz-Kfz, Ersatz-Pkw, Erwerb eines Kfz, Erwerb eines Pkw, Folgen Arbeitsunfall, Folgen Berufskrankheit, gesetzliche Unfallversicherung, Kfz, Kraftfahrzeug, Leistungen Arbeitsleben, Leistungen soziale Teilhabe, Leistungen zur Teilhabe, Pkw, Umbau Kfz, Umbau Pkw, Umrüstung Kfz, Umrüstung Pkw, Unfallkasse, Zuschuss Kfz, Zuschuss Pkw
Lebenslagen: Finanzielle und sonstige Hilfen, Unfall
Autor: Super-Admin
Die Kraftfahrzeughilfe kann für eine gesetzlich unfallversicherte Person online bei der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse beantragt werden.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/kraftfahrzeughilfe-fuer-gesetzlich-unfallversicherte-beantragung/ zuletzt geändert: 09.11.2024 00:38:20
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