Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Kraftfahrzeug; Beantragung der Außerbetriebsetzung

Mit der Außerbetriebsetzung wird die Zulassung des Fahrzeugs beendet. Häufigster Fall ist der Verkauf des Fahrzeuges. Bis ein neuer Käufer gefunden ist, wird die Kfz-Steuer und Versicherung gespart. Ein weiterer Hauptgrund ist die Außerbetriebsetzung über das Winterhalbjahr von Motorrädern, Wohnwägen und Cabrios.

Die Außerbetriebsetzung kann bei jeder Zulassungsbehörde vorgenommen werden. Informationen über die Zulassungsbehörden in Bayern finden Sie unter "Weiterführende Links".

Sie können Ihr Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung reservieren (siehe "Verwandte Themen").

Fahrzeuge können auch über das Internet außer Betrieb gesetzt werden (siehe Online-Verfahren der Kfz-Zulassungsbehörden in Bayern).

Wird ein Fahrzeug der Klasse M1, N1 oder L5e einer anerkannten Stelle zur Verwertung überlassen, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dieses Fahrzeug unter Vorlage eines Verwertungsnachweises unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen zu lassen. Die Zulassungsbehörde gibt die Daten im Register ein und gibt den Verwertungsnachweis nach Überprüfung wieder heraus (§ 17 Abs. 1 Satz 1 und 2 FZV).

Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sind der Zulassungsbehörde unverzüglich nach der Verwertung zu übergeben. Die Zulassungsbehörde hat die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II einzuziehen und zu vernichten.

Entsprechendes gilt auch, wenn das Fahrzeug in einem anderen Mitgliedstaat der EU / des EWR oder in einem Drittstaat entsorgt wird.

Synonyme: Abmeldung Auto, Abmeldung KfZ, Abmeldung zur Außerbetriebsetzung, Auto abmelden, Auto stillgelegt, Auto verkaufen, Auto verkauft, Fahrzeug abmelden, Halterwechsel, Kfz abmelden, Kfz-Abmeldung, Kraftfahrzeug abmelden, Stilllegung Auto, Verkauf Auto, Verschrottung Auto, Verwertung Auto

Lebenslagen: Ab-, Um- und Anmeldungen, Besondere Erlaubnisse im Verkehr, Fahrzeuganmeldung und -abmeldung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können online alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und zum Teil sogar mit sofortiger Wirkung durchführen.

Online Zulassungsbehörde

Fristen:

Nach sieben Jahren ist bei der Wiederzulassung beim Fehlen des Nachweises  eine neue Betriebserlaubnis erforderlich.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Abmeldung AutoAbmeldung KfZAbmeldung zur AußerbetriebsetzungAuto abmeldenAuto stillgelegtAuto verkaufen, Auto verkauftFahrzeug abmeldenHalterwechselKfz abmeldenKfz-AbmeldungKraftfahrzeug abmeldenStilllegung AutoVerkauf AutoVerschrottung AutoVerwertung Auto

Das Rathaus hat vom 23. bis zum 27. Dezember 2024 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe und erholsame Feiertage!