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Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, erhalten Sie nötige Behandlungen und Therapien, ohne in Vorleistung treten zu müssen, indem Sie zum Beispiel in der Arztpraxis oder im Krankenhaus Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorlegen. Dabei handelt es sich um das Sachleistungsprinzip. Alternativ können Sie sich privat behandeln lassen und zahlen die Rechnung für die Behandlung zunächst selbst. Dies nennt sich Kostenerstattungsprinzip.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Kostenerstattung beantragen, wenn Sie diese vor Behandlungsbeginn über Ihre Entscheidung für künftige Privatbehandlung informiert haben.
Eine Kostenerstattung können Sie für folgende Leistungsbereiche wählen:
Wenn Sie sich für eine Kostenerstattung entscheiden, sind Sie für den jeweiligen Leistungsbereich mindestens ein Kalendervierteljahr daran gebunden.
Synonyme: Freie Arztwahl, gesetzliche Krankenkasse, Gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Kostenerstattung, Kostenerstattungsprinzip, Kostenerstattungsverfahren, Medizinisch notwendige Leistungen, Privatbehandlung, Privatleistungen, Privatpatient, Privatrechnung, Selbstzahler
Lebenslagen: Krankheiten und Heilung
Autor: Super-Admin
Ihre Entscheidung zur Kostenerstattung müssen Sie Ihrer Krankenkasse mitteilen, bevor Sie die Behandlung beginnen beziehungsweise die medizinische Leistung in Anspruch nehmen.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/kostenerstattung-bei-der-gesetzlichen-krankenversicherung-beantragung/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:38:30
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