Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Koordinierende Kinderschutzstellen; Beantragung einer Förderung

Zweck

Zur Weiterentwicklung des präventiven Kinderschutzes durch Frühe Hilfen unterstützt der Freistaat Bayern Kommunen bei der Etablierung sozialer Frühwarn- und Fördersysteme. Gefördert werden Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi – Netzwerk frühe Kindheit). Ziel der Förderung ist es, Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern in belastenden Lebenssituationen frühzeitig zu erreichen und sie passgenau zu unterstützen, um so Überforderungssituationen zu vermeiden, die zu Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern führen können.

Gegenstand

Gefördert werden Koordinierende Kinderschutzstellen.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind ausschließlich die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können Ausgaben für Personal.

Art und Höhe

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung (Personalkostenzuschuss) gewährt.  Eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft wird mit einem Festbetrag bis zu 16 500 Euro jährlich gefördert. Bei Fachkräften in Teilzeit reduziert sich die Förderung anteilig.

Synonyme:

Lebenslagen: Gesundheit und Fürsorge

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Der Antrag auf Förderung ist schriftlich vor Beginn des Bewilligungszeitraumes zu stellen. Bewilligungszeitraum ist das Haushaltsjahr.

Rechtsbehelf:

Widerspruch/Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: