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zur Leistung

Konsumcannabis; Anzeige des Transports durch eine Anbauvereinigung

Anbauvereinigungen müssen den Transport von mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen räumlich nicht unmittelbar miteinander verbundenen Teilen des befriedeten Besitztums derselben Anbauvereinigung beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) anzeigen.

Es muss das Datum, die Start- und Zieladresse des Transports sowie die Mengen in Gramm und Sorten des transportierten Cannabis mitgeteilt werden.

Synonyme:

Lebenslagen: Anmeldepflichten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können den Transportantrag für eine Anbauvereinigung stellen.

Transportantrag für eine Anbauvereinigung nach KCanG

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Der Transport muss spätestens einen Werktag vor Beginn des Transports angezeigt werden.

Rechtsbehelf:

keiner

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: