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zur Leistung

Konformitätsbewertungsstellen für Messgeräte; Beantragung der Anerkennung

Eine Konformitätsbewertungsstelle (KBS), die die Übereinstimmung von Messgeräten mit den wesentlichen Anforderungen bewerten will, bedarf der Anerkennung (anerkannte Konformitätsbewertungsstelle).

Die Anerkennung erfolgt, wenn die Konformitätsbewertungsstelle

  • dies beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) schriftlich (auch per E-Mail möglich) beantragt und
  • sie für die Tätigkeiten akkreditiert ist.

Eine KBS muss nachweisen, dass sie die Kompetenz besitzt, das Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen. Diese sogenannte Akkreditierung erfolgt durch die DAkkS (die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH).

Synonyme: Akkreditierung, Akkreditierungsstelle, Anerkennung, DakkS, Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH, KBS, Konformitätsbewertungsstellen, Messgeräte

Lebenslagen: Anmeldepflichten

Autor: Super-Admin

Fristen:

Für Sie fallen grundsätzlich keine Fristen an. Die Anerkennung wird befristet ausgesprochen. Ein Antrag auf Verlängerung muss rechtzeitig vor Ablauf der Frist gestellt werden, um einen lückenlosen Übergang zu gewährleisten.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch. 

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

  • verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

AkkreditierungAkkreditierungsstelleAnerkennungDakkSDeutsche Akkreditierungsstelle GmbHKBSKonformitätsbewertungsstellenMessgeräte

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