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Sie wollen als Konformitätsbewertungsstelle im Eisenbahnsektor tätig werden? Dann müssen Sie sich vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Bestimmte Stelle (BSt) anerkennen lassen.
Bestimmte Stellen prüfen die notifizierten nationalen technischen (NNTV) Vorschriften in Deutschland. Benannte Stellen (BS) prüfen hingegen Technische Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) und können innerhalb der Europäischen Union (EU) tätig sein.
In Ihrem Antrag können Sie sich auch auf eine Auswahl der unten genannten Tätigkeits- und Fachgebiete beschränken.
Bestimmte Stelle (BSt)
Bestimmte Stellen (BSt) sind Konformitätsbewertungsstellen, die der Staat bestimmt. Sie prüfen, ob die notifizierten nationalen technischen Vorschriften (NNTV) eingehalten werden, die zusätzlich zu den europäischen Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) gelten. Das Ergebnis dieser Prüfung ist eine Prüfbescheinigung nach den NNTV .
BSt prüfen zum Beispiel auf Antrag Produkte und Prozesse darauf, ob diese die in den NNTV enthaltenen Anforderungen erfüllen. Sämtliche Komponenten eines Eisenbahnsystems müssen so ausgestaltet sein, dass der sichere Zugverkehr in Deutschland gewährleistet ist. Zudem müssen Fahrzeuge mit der Strecke kompatibel sein, auf der sie verkehren.
Zu den Aufgabenbereichen einer Konformitätsbewertung gehören unter anderem die Prüfung, Inspektion, Bewertung und Zertifizierungsentscheidung. Die Prüfungen betreffen unter anderem Bauteile und Bauteilgruppen, von denen die Interoperabilität des Eisenbahnsystems abhängt und die zum Beispiel in den folgenden Bereichen nötig sind:
Anerkennung als BSt
Die Anerkennung als BSt gilt maximal 5 Jahre. Sie kann jeweils um weitere 5 Jahre verlängert werden und wird sowohl auf der Internetseite des EBA als auch über die European Railway Agency (ERA) in der reference document database (RDD) veröffentlicht.
Anerkannte BSt werden durch das EBA regelmäßig überwacht.
Synonyme: Bestimmte Stelle, BSt, DB, DBAG, Deutsche Bahn, EBA, Eisenbahn, Eisenbahn-Bundesamt, Eisenbahn des Bundes, Konformitätsbewertung, Konformitätsbewertungsstelle, Nationale Vorschriften, NNTV
Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen
Autor: Super-Admin
Das e-Service-Portal des Eisenbahn-Bundesamts bietet Ihnen nach erfolgreicher Registrierung die Möglichkeit, Anträge online einzureichen. Wird Ihnen ein bestimmter Antrag noch nicht angezeigt, können Sie diesen gegebenenfalls freischalten lassen.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/konformitaetsbewertungsstelle-im-eisenbahnsektor-beantragung-der-anerkennung-als-bestimmte-stelle/ zuletzt geändert: 23.11.2024 00:28:34
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