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Konformitätsbewertungsstelle im Eisenbahnsektor; Beantragung der Anerkennung als Benannte Stelle

Sie wollen als Konformitätsbewertungsstelle im Eisenbahnsektor tätig werden? Dann müssen Sie sich vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Benannte Stelle (BS) anerkennen lassen.

Benannte Stellen (BS) prüfen Technische Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) und können innerhalb der Europäischen Union (EU) tätig sein. Bestimmte Stellen (BSt) prüfen hingegen nach den notifizierten nationalen technischen (NNTV) Vorschriften in Deutschland.

In Ihrem Antrag können Sie sich auch auf eine Auswahl der unten genannten Tätigkeits- und Fachgebiete beschränken.

Benannte Stelle (BS)

Benannte Stellen (BS) sind Konformitätsbewertungsstellen, die der Staat benennt. Diese Stellen prüfen die Einhaltung der europäischen Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) und erteilen EG-Prüfbescheinigungen (EG = Europäische Gemeinschaft).

BS prüfen zum Beispiel auf Antrag Produkte und Prozesse darauf, ob die rechtlichen Anforderungen an die Interoperabilität und die Gebrauchstauglichkeit erfüllt werden. Interoperabilität bedeutet, dass sämtliche Komponenten eines Eisenbahnsystems so ausgestaltet sind, dass der sichere und durchgehende Zugverkehr in Deutschland und in Europa gewährleistet ist.

Zu den Aufgabenbereichen einer Konformitätsbewertung gehören unter anderem die Prüfung, Inspektion, Bewertung und Zertifizierungsentscheidung. Die Prüfungen betreffen unter anderem Bauteile und Bauteilgruppen, von denen die Interoperabilität des Eisenbahnsystems abhängt und die zum Beispiel in den folgenden Bereichen nötig sind:

  • Infrastruktur,
    • zum Beispiel Gleise, Weichen, Bahnübergänge, Brücken, Tunnel, Bahnhöfe, Sicherheits- und Schutzausrüstung
  • Energie:
    • zum Beispiel Bahnenergieversorgung, Fahrleitungsanlagen wie Oberleitungen und Stromverbrauchsmess- und Ladeeinrichtungen
  • strecken- und fahrzeugseitige Zugsteuerung oder Zugsicherung sowie Signalgebung
  • Eisenbahnfahrzeuge,
    • zum Beispiel Wagenkastenstruktur, Stromabnahmeeinrichtungen, Traktions- und Energieumwandlungseinrichtungen, Bremsanlagen, Kupplungen, Drehgestelle, Achsen, Türen

Anerkennung als BS

Die Anerkennung als BS gilt maximal 5 Jahre. Sie können diese um weitere 5 Jahre verlängern. Das EBA meldet diese an die Europäische Kommission zur Veröffentlichung in der New Approach Notified and Designated Organisations (NANDO) ‐ Datenbank als Grundlage für das EU-weite Tätigwerden der BS. Zudem wird die Anerkennung auf der Internetseite des EBA veröffentlicht.

Das EBA überwacht anerkannte BS regelmäßig.

Synonyme: Benannte Stelle, BS, DB, DBAG, Deutsche Bahn, EBA, Eisenbahn, Eisenbahn-Bundesamt, Eisenbahn des Bundes, Interoperabilität, Konformitätsbewertung, Konformitätsbewertungsstelle, TSI

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Das e-Service-Portal des Eisenbahn-Bundesamts bietet Ihnen nach erfolgreicher Registrierung die Möglichkeit, Anträge online einzureichen. Wird Ihnen ein bestimmter Antrag noch nicht angezeigt, können Sie diesen gegebenenfalls freischalten lassen.

e-Service-Portal des Eisenbahn-Bundesamts

Fristen:

Die Anerkennung gilt für maximal 5 Jahre und kann um weitere 5 Jahre verlängert werden.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
     

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Benannte StelleBSDBDBAGDeutsche BahnEBAEisenbahnEisenbahn-BundesamtEisenbahn des BundesInteroperabilitätKonformitätsbewertungKonformitätsbewertungsstelleTSI