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Konformitätsbewertungsstelle im Eisenbahnsektor; Beantragung der Anerkennung als Benannte Stelle

Sie wollen als Konformitätsbewertungsstelle im Eisenbahnsektor tätig werden? Dann müssen Sie sich vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Benannte Stelle (BS) anerkennen lassen. In Ihrem Antrag können Sie sich auch auf eine Auswahl der unten genannten Tätigkeits- und Fachgebiete beschränken.

BS sind Konformitätsbewertungsstellen. Diese Stellen prüfen zum Beispiel auf Antrag Produkte und Prozesse darauf, ob sie die rechtlichen Anforderungen an die Interoperabilität und die Gebrauchstauglichkeit erfüllen. Interoperabilität bedeutet, dass sämtliche Komponenten eines Eisenbahnsystems so ausgestaltet sind, dass der sichere und durchgehende Zugverkehr in Deutschland und in Europa gewährleistet ist.

Benannte Stelle (BS)

Benannte Stellen sind Konformitätsbewertungsstellen, die der Staat benennt. Diese Stellen prüfen die Einhaltung der europäischen Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) und erteilen EG-Prüfbescheinigungen.
Zu den Aufgabenbereichen einer Konformitätsbewertung gehören unter anderem Prüfung, Inspektion, Bewertung und Zertifizierungsentscheidung. Die Prüfungen betreffen unter anderem Bauteile und Bauteilgruppen, von denen die Interoperabilität des Eisenbahnsystems abhängt und die zum Beispiel in den folgenden Bereichen nötig sind:

Infrastruktur:

  • zum Beispiel Gleise,
  • Weichen,
  • Bahnübergänge,
  • Brücken,
  • Tunnel,
  • Bahnhöfe,
  • Sicherheits- und Schutzausrüstung

Energie:

  • zum Beispiel Bahnenergieversorgung, Fahrleitungsanlagen wie Oberleitungen und Stromverbrauchsmess- und Ladeeinrichtungen
  • Zugsteuerung, Zugsicherung, Signalgebung:
  • strecken- und fahrzeugseitige Zugsteuerung oder Zugsicherung sowie Signalgebung

Eisenbahnfahrzeuge:

  • zum Beispiel Wagenkastenstruktur,
  • Stromabnahmeeinrichtungen,
  • Traktions- und Energieumwandlungseinrichtungen,
  • Bremsanlagen,
  • Kupplungen,
  • Drehgestelle,
  • Achsen,
  • Türen.

Anerkennung als BS

Die Anerkennung als BS gilt maximal 5 Jahre. Sie können diese um weitere 5 Jahre verlängern. Das EBA meldet diese an die Europäische Kommission zur Veröffentlichung in der NANDO‐Datenbank als Grundlage für das EU-weite Tätigwerden der BS.

Das EBA überwacht anerkannte BS regelmäßig.

Synonyme: Benannte Stelle, BS, DB, DBAG, Deutsche Bahn, EBA, Eisenbahn, Eisenbahn des Bundes, Interoperabilität, Konformitätsbewertung, Konformitätsbewertungsstelle

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Benannte StelleBSDBDBAGDeutsche BahnEBAEisenbahnEisenbahn des BundesInteroperabilitätKonformitätsbewertungKonformitätsbewertungsstelle