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Informationen

zur Leistung

Kommunalinvestitionen; Beantragung einer Förderung zur Verbesserung der Schulinfrastruktur

Zweck

Das Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur dient der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen einschließlich Förderschulen.

Gegenstand

Gefördert werden Investitionen in Schulgebäude:

  • Sanierung
  • Umbau
  • Erweiterung, sofern funktional oder schulfachlich bedingt und keine wesentliche Kapazitätserhöhung
  • ausnahmsweise Ersatzneubau (Wirtschaftlichkeit)
  • Im Rahmen einer Sanierungs-, Umbau-, Erweiterungsmaßnahme:
    • Ausstattung, sofern es sich um mit dem Gebäude fest verbundene und nicht-bewegliche Gegenstände und Anlagen handelt
    • Ergänzende Infrastrukturmaßnahmen (auch digitale)
    • Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit

Zu den Schulgebäuden zählen alle Gebäudeteile und Einrichtungen, die zu einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule gehören und die dem Schulbetrieb dienen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt war finanzschwache Gemeinden, Landkreise und Bezirke.

Art und Höhe

Die Förderung erfolgte als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung durch einen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben der anerkannten Projekte oder Bauabschnitte.

Synonyme:

Lebenslagen: Bauen, Bildung und Kultur, Förderprogramme

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Alle Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2023 vollständig abgenommen werden. Der Verwendungsnachweis ist der Bewilligungsstelle spätestens bis 30. Juni 2024 vorzulegen.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete: