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zur Leistung

Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Betreibt die Kommune die Stromversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Synonyme:

Lebenslagen: Ver- und Entsorgung

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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