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Informationen

zur Leistung

Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren

Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.

Synonyme:

Lebenslagen: Bewirtschaftung, Kulturelle Angebote

Autor: Super-Admin

Ansprechpartner:

Karin Greber

Datenschutzbeauftragte

Ordnungsamt, Gemeinde Krailling

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zuständige Ämter/Sachgebiete: