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Informationen

zur Leistung

Kommunale Eingliederungsleistungen; Beantragung

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, können Sie sogenannte kommunale Eingliederungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sollen Ihnen dabei helfen, wieder zu arbeiten.

Ihr zuständiges Jobcenter kann Sie unterstützen durch

  • Schuldnerberatung,
  • psychosoziale Betreuung oder
  • Suchtberatung.

Bei der Schuldnerberatung bekommen Sie Hilfe bei der Ordnung Ihrer finanziellen Verhältnisse sowie bei der Tilgung Ihrer Schulden, um die Bedingungen für Ihre berufliche Eingliederung zu verbessern.

Die psychosoziale Betreuung ist möglich, wenn Sie bei seelischen Problemen oder Krisensituationen Unterstützung benötigen, damit Sie wieder arbeiten können.

Die Suchtberatung bietet Ihnen unabhängig von der Art oder Schwere der Sucht eine Unterstützung an. Sie werden beraten über

  • Suchtgefährdungen,
  • Suchtmittel oder
  • Abhängigkeit.

Außerdem können Sie bei der Vermittlung zu weiterführenden Hilfsangeboten unterstützt werden.

Wenn Sie wegen der Betreuung von Angehörigen nicht arbeiten können, kann Sie das Jobcenter unterstützen, beispielsweise bei

  • der häuslichen Pflege von Angehörigen, oder
  • der Betreuung von
    • minderjährigen Kindern oder
    • Kindern mit Behinderungen

Bei der Betreuung von Kindern oder der häuslichen Pflege von Angehörigen kann Ihr zuständiges Jobcenter eine Unterstützung durch Dritte organisieren, sodass Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen können.

Beachten Sie, dass Sie die Leistungen bei dem Jobcenter beantragen müssen, bevor die Kosten für die Kinderbetreuung oder häusliche Pflege von Angehörigen entstehen. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.

Beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf kommunale Eingliederungsleistungen haben. Ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr zuständiges Jobcenter.

Synonyme: Alkoholsucht, Arbeit, Beratung, berufliche Eingliederung, Betreuung Kinder, Depressionen, Drogen, Erwerbstätigkeit, Essstörung, Insolvenzberatung, Kinderbetreuung, Pflege Angehöriger, Psychische Erkrankung, psychosoziale Betreuung, Schulden, Schuldnerberatung, Spielsucht, Sucht, Suchtberatung, Suchterkrankung, Suchtgefährdung, Tod Angehöriger, Unterstützung, Verschuldung

Lebenslagen: Arbeitslosigkeit

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Sie können die Leistungen erst in Anspruch nehmen, wenn Ihnen in einem Bescheid bestätigt wird, dass die Kosten übernommen werden. 

Gegen einen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Rechtsbehelf:

Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

AlkoholsuchtArbeitBeratungberufliche EingliederungBetreuung KinderDepressionenDrogenErwerbstätigkeitEssstörungInsolvenzberatungKinderbetreuungPflege AngehörigerPsychische Erkrankungpsychosoziale BetreuungSchuldenSchuldnerberatungSpielsuchtSuchtSuchtberatungSuchterkrankungSuchtgefährdungTod AngehörigerUnterstützungVerschuldung

Sonderöffnungszeiten im Bürgerbüro für die Ausgabe der Briefwahlunterlage:

Mittwoch, 19. Februar 2025 von 8:00 bis 12:00 Uhr,

Freitag 21. Februar 2025 von 8:00 bis 15:00 Uhr,

Samstag, 22. Februar 2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Das Rathaus bleibt am Montag, 24.2.2025 geschlossen.