Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Körperverletzung; Anzeigenerstattung durch Opfer

Gehen Sie unmittelbar nach dem Vorfall zur Polizei.

Wurden Sie verletzt? Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen sie dieses ärztliche Attest mit zur Polizei.

Haben Nachbarn, Verwandte oder Passanten den Vorfall beobachtet? Teilen Sie dem Beamten Name und Anschrift dieser Zeugen mit.

Synonyme: Anzeige, geschlagen, Körperverletzung, Mißhandlung, Notwehr, Polizei, Prügelei, schlagen, Schlägerei, Strafantrag, verhaut, verletzen, verletzt, Verletzung, verprügeln, Waffen

Lebenslagen: Gewalt

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)

§§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)

Fristen:

In bestimmten Fällen wird die Körperverletzung nur auf Antrag des Verletzten verfolgt. Diese Frist verstreicht 3 Monate nach dem Vorfall.

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Keine Ämter/Sachgebiete zugeordnet.

Lebenslagen:

Synonyme:

AnzeigegeschlagenKörperverletzungMißhandlungNotwehrPolizeiPrügeleischlagenSchlägereiStrafantragverhautverletzenverletztVerletzungverprügelnWaffen

Das Rathaus und die Bibliothek schließen heute, Donnerstag den 28.11.2024 aufgrund der internen Weihnachtsfeier bereits um 17:00 Uhr!  

Vielen Dank für Ihr Verständnis.