Informationen
zur Leistung
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften haben die Möglichkeit, sich auf Antrag ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandeln zu lassen.
Diese Option kann erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen, ausgeübt werden.
Bei der Inanspruchnahme dieser Option werden die Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft ertragsteuerlich, wie eine Kapitalgesellschaft und ihre Gesellschafterinnen oder Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft behandelt.
Die Option ist ausgeschlossen für Investmentfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes sowie für Einzelunternehmen, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Erbengemeinschaften und reine Innengesellschaften.
Für Gesellschaften mit Sitz im Ausland, die ausschließlich Einkünfte erzielen, die dem Steuerabzug vom Kapitalertrag oder dem Steuerabzug auf Grund des § 50a EStG unterliegen, und für welche die Einkommensteuer nach § 50 Absatz 2 Satz 1 EStG oder die Körperschaftsteuer nach § 32 Absatz 1 KStG infolgedessen als abgegolten gilt, ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig.
Wenn Sie keinen Ablehnungsbescheid erhalten, geht die zuständige Finanzbehörde von einer wirksamen Option aus. Sie erhalten in der Regel eine Mitteilung über die Erteilung einer Körperschaftsteuernummer.
Wenn die Voraussetzungen für die Option ununterbrochen vorliegen, müssen Sie keinen neuen Antrag für die folgenden Wirtschaftsjahre stellen.
Die Beendigung der Option erfolgt auf Antrag oder bei Entfallen der Voraussetzungen der Option.
Synonyme: Gesellschafter, Kapitalgesellschaft, KG, Kommanditgesellschaft, Körperschaftsteuer, Offene Handelsgesellschaft, OHG, Option zur Körperschaftsbesteuerung, Partnerschaftsgesellschaft, Personenhandelsgesellschaft
Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Betriebe
Autor: Super-Admin
ELSTER steht für „Elektronische Steuererklärung“ und ermöglicht eine medienbruchfreie und sichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Steuerberaterbüros, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen.
Antragsfrist: Jederzeit, spätestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres, ab dem die Option gelten soll.
Cache Settings Menü
Cache: aus- oder eingeschlossen? Nicht festgelegt!
url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/koerperschaftsteuer-beantragung-der-option-zur-koerperschaftsbesteuerung/ zuletzt geändert: 09.11.2024 00:38:09
Der Seiten-Cache für diese Seite ist leer.
Cache Status: inactive
Informieren Sie sich hier, welche Cookies Sie auf unserer Webseite akzeptieren. Dort können Sie auch jederzeit die Einstellungen ändern. Wir nutzen essentielle Cookies, um grundlegende Funktionen der Internetseite zu gewährleisten. Aus diesem Grund sind diese Cookies bereits aktiviert. Optionale Dienste ermöglichen die Einbettung von externen Medien in unsere Internetsete. Sie müssen diese Cookies zulassen um z.B. Videos, Kartenansichten oder Veranstaltungen zu sehen oder sich die Inhalte der Internetseiten vorlesen zu lassen. Mit unserem Statistikdienst erfassen wir anonymisierte Daten für Auswertungen und Statistiken, damit wir Ihren Internetseiten-Besuch optimal gestalten können.
Name: ReadSpeaker, URL: https://cdn-eu.readspeaker.com
Zustimmung zum Tool ReadSpeaker zum Vorlesen einiger Textpassagen auf dieser Seite
Name: Unser-Würmtal, URL: https://termine.unser-wuermtal.de
Zustimmung zur Einbindung aktueller Veranstaltungen von der Domain termine.unser-wuermtal.de
Name: Google Maps, URL: https://maps.googleapis.com
Zustimmung zur Einbindung von Google-Maps Karten zum Anzeigen von Adressen auf einer Karte.
Name: Statistik, URL: https://piwikpro.de/
Analytics: Wir erheben Daten über Ihren Besuch auf unserer Website mit Hilfe von PIWIK Pro. Dies hilft uns zu verstehen, wie die Website genutzt wird: Was funktioniert, was möglicherweise defekt ist und was wir verbessern sollten.
Keine Vorschau vorhanden.